Marek TOMCZYK
Audit Manager bei RSM Poland

Die Einfuehrung der Internationalen Pruefungsstandards (ISA) in Polen öffnet eine enorme Chance fuer Steigerung der Qualitaet von Wirtschaftspruefungsdienstleistungen und somit von Abschluessen selbst mit Vorteil fuer alle betroffenen Parteien (Geschaeftsfuehrungen, Aktionaere/Anteilseigner, potentielle Investoren und Wirtschaftspruefer).

ISA, das heißt...

Es ist zu erinnern, dass ISA internationale Standards sind, gemaeß welchen die Wirtschaftspruefer die Pruefungshandlungen und sonstige pruefungsbezogene Dienstleistungen durchfuehren (fuer Subjekte, die die Pruefungen/Durchsichten der Jahresabschluesse der Einrichtungen des öffentlichen Interesses durchfuehren, gelten ISA fuer die zum 31. Dezember 2016 endenden und darauf folgende Perioden und fuer Subjekte, die keine Pruefungen bzw. Durchsichten der Jahresabschluesse der Einrichtungen des öffentlichen Interesses durchfuehren - fuer die zum 31. Dezember 2017 endenden und darauf folgende Perioden).

Obwohl sich ISA unmittelbar auf Wirtschaftspruefer beziehen, schafft ihre Einfuehrung einen zusaetzlichen Wert auch fuer Unternehmer. ISA setzen naemlich eine risikobezogene Pruefung voraus. Der die Pruefung durchfuehrende Wirtschaftspruefer liegt einen großen Wert auf Begreifen der Geschaeftstaetigkeit der Unternehmen und Identifizierung ihrer wesentlichen Risiken und Gefahren und schaetzt ihre Auswirkung auf den Jahresabschluss. Die Pruefung wird mehr an Beduerfnisse der Mandanten angepasst. Der Wirtschaftspruefer wird zum echten Berater und Geschaeftspartner – er wird nicht mehr bloß als ein externer Pruefer betrachtet.

Grundsaetzlich standen die bisherigen Regelungen in Bezug auf die Pruefungsstandards in keinem Widerspruch zu ISA, jedoch ISA enthalten mehr Hinweise, Beschreibungen der Sachverhalte und Empfehlungen in Bezug auf die bisher gesetzlich nicht geregelten Fragen, deswegen ist bei den aufgrund von ISA durchgefuehrten Wirtschaftspruefungen weniger wahrscheinlich, dass die wesentlichen Pruefungshandlungen von dem Wirtschaftspruefer uebergangen werden. 

ISA –  mehr als Anweisungen

Man soll nicht vergessen, dass ISA nicht nur Anweisungen fuer Durchfuehrung von Pruefungen und Durchsichten enthalten, sondern auch den Wirtschaftspruefern dabei helfen, andere Dienstleistungen zu erbringen. Erwaehnenswert sind Kompilieren von Daten, ueberpruefung von prognostizierten Finanzinformationen oder Durchfuehrung von vereinbarten Pruefungshandlungen. Nehmen wir an, der Unternehmer nimmt die Leistungen einer Wirtschaftspruefungsgesellschaft in Anspruch, bei schluesselhaften Fragen möchte er aber eine zweite Meinung einholen bzw. er möchte den Wirtschaftspruefer nicht sofort aendern, sondern sich zuerst davon ueberzeugen lassen, ob er den anderen Beratern vertrauen kann. In solch einem Fall kann er einen potentiell neuen Wirtschaftspruefer mit Durchfuehrung von abgestimmten Pruefungshandlungen, z. B. mit der ueberpruefung von den höchst relevanten Daten beauftragen, was ein erster Schritt fuer eine erfolgreiche Zusammenarbeit sein kann.

Das am Anfang dieses Eintrags genannte Ziel, d.h. die Steigerung der Qualitaet von Wirtschaftspruefungsdienstleistungen und somit von Abschluessen selbst, ist erhaben und durch die Einfuehrung von ISA bestimmt erreichbar. Sehr wichtig ist aber eine entsprechende Implementierung von ISA und Mitwirkung der betroffenen Parteien, d.h. der Wirtschaftspruefer, Unternehmer und Finanzaufsichtsbehörden.

Es besteht ein Risiko, dass die Abschlusspruefungen so wie bisher durchgefuehrt werden, und man wird nur behaupten, dies sei gemaeß ISA erfolgt. Zwar gingen manche Wirtschaftspruefungsgesellschaften (z. B. RSM oder andere Subjekte, die Mitglieder eines Netzwerks sind) schon seit Jahren nach ISA vor, aber viele andere Subjekte muessen jetzt ihre Vorgehensweise erheblich aendern und an ISA anpassen. Die Anpassung der Vorgehensweise an ISA soll nicht nur durch die Finanzaufsichtsbehörden, sondern auch – was auf den ersten Blick ueberraschung hervorruft – durch Unternehmer (Geschaeftsfuehrungen oder Eigentuemer) gefordert werden. Warum? Gerade den Geschaeftsfuehrungen und Eigentuemern von Unternehmen liegt viel an einer aktuellen und zuverlaessigen Information und endlich gilt der Jahresabschluss als eine schluesselhafte Finanzinformation ueber das jeweilige Unternehmen. Der Unternehmer, der versteht, worum es bei ISA geht (natuerlich nicht die technischen Details, sondern den Sinn von ISA) und der eine entsprechende Leistungsqualitaet erfordert, weiß die Rolle/Arbeit eines guten Wirtschaftspruefers zu schaetzen.

Ich bin sehr optimistisch. Die Einfuehrung der neuen Standards steigert die Qualitaet von Wirtschaftspruefungsdienstleistungen, angenommen, dass sie ordnungsgemaeß umgesetzt und eingehalten werden, aber an diesem Prozess sollen wir uns alle unmittelbar oder mittelbar beteiligen. Unternehmer und Wirtschaftspruefer sind Geschaeftspartner und verfolgen gemeinsame Ziele.