In diesem Beitrag erfahren Sie:
- wie viel Zeit der Arbeitgeber fuer die Erteilung eines Arbeitszeugnisses hat;
- wie das Arbeitszeugnis uebergeben werden soll;
- welche Folgen die Nichteinhaltung der durch das Arbeitsgesetzbuch auferlegten Verpflichtungen hat.
Dagmara ANIOŁEK
HR & Payroll Senior Specialist bei RSM Poland
Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, mit der fast jeder Arbeitnehmer zu tun hatte. Grundsaetzlich handelt es sich um ein einfaches Formular zum Beschaeftigungsverlauf, das der Arbeitgeber nach seinem besten Wissen ausfuellt und dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses uebergibt. Obwohl dies eine uebliche und banale Verpflichtung ist, sollte die Sorgfalt beim Ausfuellen dieses Dokuments (und die in den Vorschriften angegebenen Fristen fuer seine uebergabe) nicht unterschaetzt werden, da im Falle einer Fahrlaessigkeit die Folgen fuer den Arbeitgeber wirklich schwerwiegend sein können.
Gemaeß Artikel 97 § 4 des Arbeitsgesetzbuches (AGB-PL) bestimmt der Arbeitsminister durch Verordnung den genauen Inhalt des Arbeitszeugnisses, die Art und Weise und das Verfahren fuer seine Erteilung, Berichtigung und Ergaenzung sowie ein Hilfsmuster fuer das Zeugnis fest.
Die Informationen, die der Arbeitgeber in der Urkunde angeben muss, finden Sie in der Verordnung des Ministers fuer Familie, Arbeit und Sozialpolitik ueber Arbeitszeugnis (GBl. 2020 Fn. 1862). In diesem Artikel befassen wir uns nicht mit dem Inhalt des Arbeitszeugnisses selbst, sondern mit den Pflichten, die der Arbeitgeber nach Ausstellung der Urkunde hat
Die notwendigen Informationen zum Ausfuellen des Arbeitszeugnisses finden Sie in der Verordnung des Ministers fuer Familie, Arbeit und Sozialpolitik vom 30. Dezember 2016 ueber Arbeitszeugnis (GBl. 2292 m.ae.).
Es ist daran zu erinnern, dass das in der Verordnung angegebene Musterzeugnis nur ein Hilfsmittel darstellt (wie in § 2 Nr. 3 dieser Verordnung genannt wurde). Bei der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses können wir nur die Felder ausfuellen, die sich auf den Arbeitnehmer und seinen Beschaeftigungsverlauf beziehen, wobei die anderen weggelassen werden. Sie können auch Ihre eigene Vorlage verwenden und dabei die in den Bestimmungen der Verordnung festgelegten Informationen angeben.
Das Zeugnismuster enthaelt auch eine Information, dass der Stempel des Arbeitgebers nicht in der oberen linken Ecke der Urkunde angebracht werden muss. Der Stempel kann durch Informationen ueber den Sitz und die Steueridentifikationsnummer des Unternehmens ersetzt werden
Wer ist verpflichtet, ein Arbeitszeugnis zu erteilen?
Jeder Unternehmer, der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsvertrags beschaeftigt, ist verpflichtet, ein Arbeitszeugnis zu erteilen. Es ist zu beachten dass die Dauer des Vertrages, aufgrund dessen die Beendigung erfolgte, unerheblich ist. Der Arbeitgeber ist uneingeschraenkt verpflichtet, die Urkunde nach Ende des Vertrags auszustellen, sei es eines befristeten, unbefristeten oder auf Probezeit geschlossenen Vertrags.
Die uebergabe eines Arbeitszeugnisses darf nicht von der Abrechnung des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber abhaengig gemacht werden (Artikel 97 §13 AGB-PL).
Gleichzeitig ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, einen Antrag auf Erteilung des Arbeitszeugnisses zu stellen oder seine Erteilung zu verlangen (vgl. Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 18. Februar 1976 in der Rechtssache Az. I PR 1/76).
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, nach dem Tod eines Arbeitnehmers ein Arbeitszeugnis zu erteilen?
In der Verordnung des Ministers fuer Familie, Arbeit und Sozialpolitik finden wir detaillierte Informationen zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses einer verstorbenen Person. § 5 sieht vor, dass der Arbeitgeber im Falle der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses durch den Tod eines Arbeitnehmers ein Arbeitszeugnis erstellt und es in die Personalakte des verstorbenen Arbeitnehmers aufnimmt. Es besteht keine Pflicht, die Urkunde an die Familie zu senden.
Auf Antrag des Ehegatten (oder einer anderen Person, die berechtigt ist, eine Hinterbliebenenrente zu beantragen, oder einer anderen Person, die der Erbe dieses Arbeitnehmers ist), der in Papierform oder in elektronischer Form eingereicht wird, muss der Arbeitgeber jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Antragseingang das Arbeitszeugnis erteilen.
Wann ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein Arbeitszeugnis zu erteilen?
Derzeit gibt es nur zwei Situationen, in denen der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis erteilen muss.
Ein weiterer befristeter Vertrag
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein Arbeitszeugnis zu erteilen, wenn dieselben Parteien unmittelbar nach Beendigung eines befristeten Vertrags einen anderen Arbeitsvertrag schließen.
In der bisherigen Rechtslage musste ein Arbeitszeugnis 24 Monate nach Abschluss des ersten Vertrages auch trotz Weiterbeschaeftigung erteilt werden. Derzeit hilft den HR-Fachleuten Artikel 97 § 11 AGB-PL, der Folgendes vorsieht: Im Falle der Begruendung eines anderen Arbeitsverhaeltnisses mit demselben Arbeitnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung oder Fristablauf des vorherigen Arbeitsverhaeltnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer nur auf dessen in Papierform oder in elektronischer Form gestellten Antrag ein Arbeitszeugnis zu erteilen (...).
Das heißt, wenn wir einen anderen Vertrag mit einem Arbeitnehmer schließen, dann erteilen wir ein Zeugnis nur auf seinen Antrag, obwohl der vorherige Vertrag beendet wurde.
uebergang des Betriebs auf einen anderen Arbeitgeber
Der zweite Fall betrifft den uebergang des Betriebs auf einen anderen Arbeitgeber. In einem solchen Fall erteilen wir kein Arbeitszeugnis denjenigen Arbeitnehmern, die von dem uebergang gemaeß Art. 231 AGB-PL betroffen sind.
In diesem Fall erteilen wir auch kein Zeugnis fuer die Arbeitszeit im uebernommenen Betrieb auf Antrag des Arbeitnehmers. Fuer Arbeitnehmer, die gemaeß Art. 231 weiter beschaeftigt sind, erteilen wir ein Zeugnis ueber die Gesamtdauer des Arbeitsverhaeltnisses. Das heißt, es sollte die Beschaeftigung vor und nach dem uebergang des Betriebs auf den neuen Arbeitgeber umfassen und zum Zeitpunkt des endgueltigen Ausscheidens des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen erteilt werden.
Frist fuer Erteilung eines Arbeitszeugnisses – Rechtsgrundlage
Art. 97 Abs. 1 AGB-PL sieht vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, am Tag der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses ein Arbeitszeugnis zu erteilen. Er erhaelt auch eine Bestimmung ueber die Möglichkeit, ein Arbeitszeugnis innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsbeendigung zu senden.
Einige HR-Spezialisten sind ueberzeugt, dass sie 7 Tage haben, um ein Arbeitszeugnis zu erteilen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Bestimmung nur die Möglichkeit vorsieht, das Zeugnis zu einem spaeteren Zeitpunkt zu uebergeben (und nicht auszustellen). Die aenderungen, die 2019 eingefuehrt wurden, verpflichten den Arbeitgeber, am Tag der Vertragsbeendigung – und nicht spaeter – ein Arbeitszeugnis zu erstellen.
Wenn der Arbeitnehmer oder eine von ihm bevollmaechtigte Person das Dokument aus objektiven Gruenden nicht abholen kann, kann es ueber einen Postbetreiber oder auf andere Weise versandt werden.
Vielleicht möchten wir aber ein Arbeitszeugnis frueher erteilen, waehrend die Beschaeftigung noch laeuft. Wir hören oft, dass zum Beispiel Montag der letzte Arbeitstag fuer Herr X sein wird und obwohl der Vertrag – sagen wir – bis Samstag dauert, bittet er um die Erstellung eines Arbeitszeugnisses 5 Tage frueher. Leider sehen die Rechtsvorschriften eine solche Möglichkeit nicht vor, daher sollten wir in einer solchen Situation davon absehen, die Urkunde dem Arbeitnehmer fruehzeitig auszuhaendigen. Wenn er das Zeugnis persönlich nicht abholen kann, können wir es vorschriftsgemaeß ueber einen Postbetreiber an die vom Arbeitnehmer angegebene Adresse senden.
Denken wir immer an die wichtigste Information dabei: ein Arbeitszeugnis muss am Tag der Vertragsbeendigung erstellt sein. Wir haben dann 7 Tage, um die bereits erstellte Urkunde zu uebergeben.
Wie ist einem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu uebergeben?
Wieder kehren wir zum Artikel 97 § 1 AGB-PL zurueck, in dem wir Informationen darueber finden, wie man das Zeugnis uebergeben soll.
- Die erste Möglichkeit besteht darin, dem Arbeitnehmer die Urkunde persönlich auszuhaendigen. Der Arbeitnehmer sollte den Empfang quittieren.
- Eine andere Lösung besteht darin, das Zeugnis dem Arbeitnehmer an die von ihm angegebene Adresse per Post oder Kurierdienst (der in uebereinstimmung mit dem Postgesetz und der Definition eines Postbetreibers handelt) zu senden. Die Urkunde muss so versandt werden, dass dessen Versanddatum und Datum dessen Empfangs durch den ehemaligen Arbeitnehmer nachgewiesen werden können. Dies bedeutet, dass das Zeugnis am besten gegen Empfangsbestaetigung oder per Einschreiben versandt werden soll.
- Die Urkunde kann auch an eine vom Arbeitnehmer bevollmaechtigte Person ausgehaendigt werden. Die Vollmacht kann dem Arbeitgeber in Papierform oder in elektronischer Form vorgelegt werden.
- Schließlich kann das Arbeitszeugnis auch in elektronischer Form am Tag der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses auf Initiative (oder mit Einwilligung) des Arbeitnehmers an die vom Arbeitnehmer zu diesem Zweck angegebene E-Mail-Adresse uebermittelt werden. Es ist zu beachten, dass die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches den Arbeitnehmer nicht dazu verpflichten, dem Arbeitgeber seine E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Arbeitszeugnis in elektronischer Form
Arbeitsrechtliche Vorschriften sehen keine bestimmte Form fuer Erteilung eines Arbeitszeugnisses vor. Gemaeß Art. 78 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 65 Abs. 1 BGB bleibt die elektronische Form eines Rechtsgeschaefts erhalten, wenn die Erklaerung (einschließlich der Wissenserklaerung, bei der es sich um ein Arbeitszeugnis handelt) in elektronischer Form eingereicht wurde und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
Ausstellung eines fehlerhaften Arbeitszeugnisses und seine Berichtigung
Die korrekte Ausstellung eines Arbeitszeugnisses hat einen großen Einfluss auf kuenftige Ansprueche (u.a. Rentenansprueche) des Arbeitnehmers oder seine Anmeldung als arbeitslos bei dem Arbeitsamt. Deshalb ist es so wichtig, dass der Arbeitnehmer das Zeugnis nach dessen Erhalt sorgfaeltig liest.
Wenn der Arbeitgeber ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis ausgestellt hat, hat der Arbeitnehmer das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Urkunde ihre Berichtigung bei dem Arbeitgeber zu beantragen (Art. 97 §21 AGB-PL). Ein Fehler kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber festgestellt werden.
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer einen Fehler in dem Arbeitszeugnis bemerkt hat?
Wie sollte die Berichtigung des Zeugnisses ablaufen, wenn der Arbeitnehmer einen Fehler darin aufgedeckt hat?
Wenn der Arbeitgeber die Ausstellung einer berichtigten Urkunde fuer begruendet haelt:
- Der Arbeitnehmer nennt in dem eingereichten Antrag die Fehler, die zu berichtigen sind. Der Antrag ist innerhalb von 14 Tagen einzureichen. Nach Fristversaeumung kann ihre Wiederherstellung beim Gericht beantragt werden (Art. 265 § 1 AGB-PL ).
- Der Arbeitgeber informiert den Arbeitnehmer – auf Papier oder auf elektronischem Wege – ueber die Stattgabe des Antrags innerhalb von 7 Tagen nach dessen Eingang. Als Antwort nennt er die berichtigten Punkte (dies ist das sog. Anschreiben).
- Gleichzeitig erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein neues Arbeitszeugnis. Das neue Arbeitszeugnis sollte: a) das tatsaechliche Ausstellungsdatum enthalten b) keine Anmerkungen wie „Berichtigung” oder „Korrektur” enthalten.
Wenn der Arbeitgeber eine Berichtigung verweigert:
- Der Arbeitnehmer nennt in dem eingereichten Antrag die Fehler, die zu berichtigen sind. Der Antrag ist innerhalb von 14 Tagen einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Arbeitgeber das Recht, eine Berichtigung abzulehnen. Die Vorschriften regeln jedoch nicht die Folgen der Nichteinhaltung der Frist und eine Berichtigung sollte sowohl im Interesse des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers liegen. Nach Fristversaeumung kann ihre Wiederherstellung beim Gericht beantragt werden (Art. 265 § 1 AGB-PL).
- Der Arbeitgeber informiert den Arbeitnehmer – auf Papier oder auf elektronischem Wege – ueber die Ablehnung des Antrags innerhalb von 7 Tagen nach dessen Eingang.
- Nach Erhalt der Ablehnung des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer das Recht, innerhalb von 14 Tagen einen Antrag auf Berichtigung des Zeugnisses beim Arbeitsgericht zu stellen. Das Arbeitsgesetzbuch regelt das nicht, aber die fehlende Reaktion des Arbeitgebers innerhalb der oben genannten Frist sollte als Weigerung der Berichtigung behandelt werden.
- Die Klage auf Berichtigung des Zeugnisses wird vom Arbeitnehmer beim Amtsgericht in so vielen Ausfertigungen eingereicht, wie es Parteien gibt.
- Wenn das Arbeitsgericht dem Antrag des Arbeitnehmers auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses stattgibt, stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag, an dem die gerichtliche Entscheidung in dieser Sache rechtskraeftig wird, ein neues Arbeitszeugnis aus (§ 7 Abs. 2 der Verordnung des Ministers fuer Familie, Arbeit und Sozialpolitik).
Was passiert, wenn der Arbeitgeber einen Fehler in dem Arbeitszeugnis bemerkt hat?
Wenn der Arbeitgeber einen Fehler in dem Arbeitszeugnis aufgedeckt hat, ist es – auch Jahre nach Erteilung der Urkunde – zwingend erforderlich, dass er so schnell wie möglich ein neues Arbeitszeugnis ausstellt. In diesem Fall bitten wir den Arbeitnehmer nicht, uns einen Antrag auf Berichtigung zu senden, sondern wir nehmen die aenderungen ohne seine Beteiligung vor. Wir muessen nur den Arbeitnehmer im Anschreiben ueber die vorgenommenen Berichtigungen informieren.
Wir versenden an den Arbeitnehmer ein neues Arbeitszeugnis mit dem tatsaechlichen Ausstellungsdatum und der Aufforderung zur Rueckgabe der vorherigen Urkunde. Ob der Arbeitnehmer sie zurueckgibt, ist jedoch nur sein guter Wille, weil er dazu nicht verpflichtet ist.
Hinweis: Bei der Ausstellung eines neuen Arbeitszeugnisses ist das vorherige zu vernichten, da die Rechtsvorschriften vorsehen, dass nur zwei Dokumente ueber die Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses ausgestellt werden können, naemlich ein Arbeitszeugnis und eine Kopie davon.
Verlorenes, vernichtetes Arbeitszeugnis – wie geht es weiter?
Das Arbeitszeugnis sollte als Basisdokument zur Bestaetigung der Beschaeftigungsdauer aufbewahrt werden. Sein Inhalt ist die Grundlage fuer die Feststellung der Arbeitnehmeransprueche.
Es kann jedoch vorkommen, dass das Zeugnis vernichtet wird oder wir es einfach verlieren. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer beim ehemaligen Arbeitgeber eine Abschrift, ein Duplikat oder eine Kopie davon zu beantragen.
Die Bestimmungen ueber die Erstellung und Aushaendigung von Kopien der Personalunterlagen gelten seit dem 1. Januar 2019. Was ist, wenn ein ehemaliger Arbeitnehmer uns um eine Abschrift des Arbeitszeugnisses bittet?
In der aktuellen Rechtslage – d.h. seit 7. September 2019 –erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Verlangen eine Kopie des zuvor ausgestellten Arbeitszeugnisses und kennzeichnet sie „in uebereinstimmung mit der Urkunde”.
Vor September 2019 wurde die Bestimmung des § 6 der Verordnung des Ministers fuer Familie, Arbeit und Sozialpolitik vom 30.12.2016 ueber Arbeitszeugnis (GBl. 2018, Fn.1289) mit der Verordnung des Ministers fuer Familie, Arbeit und Sozialpolitik vom 30.08.2019 zur aenderung der Verordnung ueber das Arbeitszeugnis (GBl., Fn. 1709) aufgehoben. Diese Bestimmung sah vor, dass eine Kopie des Arbeitszeugnisses in der Personalakte des Arbeitnehmers aufbewahrt wird; in begruendeten Faellen erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abschrift dieses Arbeitszeugnisses.
Die aenderung ergibt sich aus der Tatsache, dass in das Arbeitsgesetzbuch Artikel 9412 aufgenommen wurde, der dem Arbeitgeber die Verpflichtung auferlegte, auf Antrag des Arbeitnehmers eine Kopie der gesamten Personalunterlagen oder eines Teils davon zu erteilen. Die detaillierte Art und Weise der Erteilung von Kopien dieser Unterlagen (u.a. Erteilungsformen und -fristen) ist in den Bestimmungen des § 18 der Verordnung ueber Personalunterlagen festgelegt. Aus diesen Bestimmungen geht hervor, dass wenn die Personalunterlagen von dem Arbeitgeber in Papierform gefuehrt werden, hat der Arbeitgeber eine Kopie der gesamten Unterlagen oder eines Teils davon (z. B. Arbeitszeugnis) in Papierform zu erteilen, die von dem Arbeitgeber oder einer von dem Arbeitgeber bevollmaechtigten Person unterzeichnet ist, die bestaetigt, dass diese Kopie den Personalunterlagen des Arbeitnehmers entspricht.
Gleichzeitig weist der Gesetzgeber in Art. 16 Abs. 3 der Verordnung ueber Personalunterlagen darauf hin, dass die in Papierform gefuehrten Personalunterlagen persönlich und gegen Quittung abzuholen sind. Also berechtigt das Arbeitszeugnis als Teil der Personalunterlagen sowohl den Arbeitnehmer als auch den ehemaligen Arbeitnehmer nur dazu, eine "beglaubigte" Kopie davon zu erhalten.
Also eine Kopie, ein Duplikat oder eine Abschrift? Einem Arbeitnehmer, der das Arbeitszeugnis verloren oder vernichtet hat, wird seine Kopie erteilt. Da die Bestimmung des § 6 der Verordnung aufgehoben wurde, also nicht existiert, können die Abschriften von Arbeitszeugnissen weder erstellt noch erteilt werden. Dies gilt auch fuer Arbeitszeugnisse, die vor dem 7.09.2019 ausgestellt wurden.
Auftragsvertrag – erhaelt der Auftragnehmer nach Vertragsende ein Arbeitszeugnis?
Nach Ablauf des Auftragsvertrages erhaelt der Auftragnehmer kein Arbeitszeugnis.
Diese Urkunde erhalten nur Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrags beschaeftigt sind. In diesem Fall kann der Auftragnehmer eine Bescheinigung ueber die Dauer und die Art der von ihm waehrend des Vertrags ausgefuehrten Taetigkeit beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber zu ihrer Ausstellung nicht verpflichtet ist. Auftragsvertraege unterliegen nicht dem Arbeitsgesetzbuch, sondern den Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuches, das zur Ausstellung solch einer Bescheinigung nicht verpflichtet.
Nicht rechtzeitige Erteilung eines Arbeitszeugnisses bzw. Erteilung eines fehlerhaften Arbeitszeugnisses – Folgen
Gemaeß Art. 99 AGB-PL hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz des Schadens, den der Arbeitgeber dadurch verursacht hat, dass er ein Arbeitszeugnis nicht rechtzeitig erteilt hat bzw. ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis erteilt hat.
Fehlerhaftes Arbeitszeugnis
Bei fehlerhaftem Arbeitszeugnis hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Verguetung fuer die Zeit der Arbeitslosigkeit, die aus diesem Grund erfolgte, aber maximal 6 Wochen dauert. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers nachzuweisen, dass er trotz seiner Bemuehungen keinen neue Arbeitsplatz finden konnte, und der Grund dafuer war das Fehlen des Arbeitszeugnisses (oder ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis).
Nichterteilung des Arbeitszeugnisses
Wenn dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis nicht rechtzeitig erteilt wird, begeht der Arbeitgeber einen Verstoß gegen die Rechte des Arbeitnehmers, fuer den der Gesetzgeber eine Geldstrafe von 1.000 bis 30.000 PLN vorgesehen hat (Art. 282 § 1 Nr. 3 AGB-PL ).
Wie Sie sehen, ist die zuverlaessige Fuehrung der Personalunterlagen ein wichtiger Aspekt der Unternehmensfuehrung und die Unkenntnis der Vorschriften – und beispielsweise das mangelnde Wissen ueber die Notwendigkeit, den Arbeitnehmer ueber die Annahme oder Ablehnung des Antrags auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses zu informieren – kann viele unnötige Probleme verursachen. Daher bieten wir Unternehmern, die sich in erster Linie auf die wichtigsten Aspekte der Unternehmensfuehrung konzentrieren möchten, das HR & Payroll-Outsourcing.
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