Katarzyna BUDA
Transaction Advisory Manager bei RSM Poland

Seit mehr als 100 Jahren bilden Fusionen und uebernahmen die Grundlage fuer Unternehmensentwicklung. Die Steigerung des Vertrauens, Verbesserung der Unternehmenslage, die auf bessere wirtschaftliche Verhaeltnisse zurueckzufuehren ist, sowie der Zugang zu stabilen Finanzierungsquellen tragen zu einer bedeutenden Erweiterung der globalen Perspektiven fuer M&A-Transaktionen bei. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich auch die Wirtschaftskrise auf die Unternehmenskonsolidierung positiv auswirkt.

Die uebernahme eines Unternehmens kann verschiede Formen annehmen – z.B. durch Erwerb von Aktien bzw. Geschaeftsanteilen sowie durch die uebernahme der Vermögenswerte bzw. eines Teilbetriebs. Dagegen kommt eine Fusion, auch Verschmelzung genannt, dann vor, wenn zwei Subjekte von einer identischen oder vergleichbaren Größe miteinander verschmelzen und jedes davon sich an dem verschmolzenen Unternehmen zu 50% beteiligt und die Aktionaere der zusammenschließenden Gesellschaften je 50% der Stimmen in der Hauptversammlung der verschmolzenen Gesellschaft erhalten. In jedem anderen Fall spricht man von der Unternehmensuebernahme.

Man muss betonen, dass eine Fusion ein Sonderfall einer uebernahme ist. Laut Gesetzbuch der Handelsgesellschaften (KSH) werden dabei zwei Modelle angewendet: Verschmelzung zur Aufnahme und Verschmelzung zur Neugruendung. Die Verschmelzung zur Aufnahme erfolgt durch die uebertragung des gesamten Vermögens der uebertragenden Gesellschaft gegen Anteile bzw. Aktien, welche die aufnehmende Gesellschaft an die Gesellschafter der uebertragenden Gesellschaft herausgibt. Die Verschmelzung zur Neugruendung erfolgt durch die Gruendung einer neuen Kapitalgesellschaft, auf welche das Vermögen aller verschmelzenden Gesellschaften gegen Anteile bzw. Aktien der neuen Gesellschaft uebertragen wird. Unabhaengig von dem gewaehlten Modell tritt die fortsetzende Gesellschaft in alle Rechte und Pflichten der verschmolzenen Gesellschaften ein.

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Es ist jedoch zu beachten, dass die uebernahme eines Unternehmens nicht das Ziel alleine, sondern ein Mittel zum strategischen Zweck ist. Entscheidet man sich fuer die uebernahme, dann zeichnet der Investor das Idealprofil eines Unternehmens, das die festgelegten Voraussetzungen erfuellt. Die Anfertigung solch eines Profils ermöglicht eine aktive Suche nach einem attraktiven Unternehmen, d.h. nach einem solchen, das möglichst viele in dem Profil enthaltenen Voraussetzungen erfuellt. Verfuegt der Investor ueber ein bestimmtes Bewerberprofil, dann kann er den Bewerber entweder alleine suchen, identifizieren und auswaehlen, oder einen Profi damit beauftragen.

Solche Dienstleistungen erbringen meistens Investitionsbanken oder Beratungsunternehmen. Nachdem ein entsprechender Bewerber identifiziert wird, wird der Kontakt zu seiner Geschaeftsfuehrung aufgenommen, um die Gespraeche ueber die Möglichkeit der Durchfuehrung einer ausfuehrlichen Unternehmensanalyse durchzufuehren. Die gesammelten Informationen lassen die Vor- und Nachteile des Bewerbers einschaetzen und seine vorlaeufige Bewertung vornehmen. Das Verzeichnis von kritischen Elementen, die auf einer weiteren Stufe im Detail zu ueberpruefen sind, enthaelt:

  • zu niedrige oder zu hohe Verguetung der Eigentuemer/Anteilseigner/Fuehrungskraefte;
  • zu langsam oder zu schnell abgeschriebene Investitionen;
  • nicht umschlagende Vorraete;
  • uneinbringliche Forderungen;
  • zu niedrige oder zu hohe Finanzierungskosten;
  • außerbilanzielle Verbindlichkeiten;
  • umgeschaetzte bzw. unterschaetzte Immobilien bzw. andere Vermögenswerte;
  • Produktlebenszyklus;
  • Technologieniveau;
  • fehlende Entwicklungskosten (hoher aktueller Gewinn, der in Zukunft verschwinden kann).

Dies bestaetigt, dass das uebernehmende Unternehmen viele analytische Handlungen vornimmt, welche eine vorlaeufige Untersuchung der potenziellen Bewerber zum Ziel hat. Solche Analysen werden von den Experten als preliminary due diligence bezeichnet, die auf den Erwerb eines grundlegenden Wissens ueber den potentiellen Bewerber abzielen, durch welchen der Investor eine vorlaeufige Wahl treffen kann. Preliminary due diligence umfasst in der Regel die Analyse der allgemein verfuegbaren Finanzdaten, Börsenprospekte, Jahresberichte, Durchsicht ueber den Gesellschaftsvertrag und Analyse der Informationen ueber Fuehrungskraefte des Bewerbers. Diese Analyse ist meistens vertraulich.

Nach der Durchfuehrung der preliminary due diligence bekundet der Investor – falls er sich fuer den Bewerber immer noch interessiert – sein Interesse daran. Unabhaengig davon, in welcher Form das Interesse des Investors bekundet wird, soll er ein kurzes Memorandum vorbereiten, das Folgendes beschreibt:

  • Zweck der Interessenbekundung;
  • Profil des Interesse bekundenden Unternehmens;
  • Vor- und Nachteile des betroffenen Unternehmens, an dem das Interesse bekundet wurde;
  • Vertreter der bekundenden Partei.

Verlaeuft die Anfangsphase erfolgreich, dann soll sie mit den Festlegungen enden, welche die Grundlage fuer einen weiteren Ablauf der uebernahme eines bestimmten Unternehmens bilden. Solche Festlegungen sind in der Regel in solchen Dokumenten wie die Absichtserklaerung und der Geheimhaltungsvertrag enthalten. Pflichtinhalte einer Absichtserklaerung sind:

  • Bezeichnung der Vertragspartner;
  • Konkretisierung des Transaktionsvorhabens (zu uebernehmenden Aktien bzw. Vermögenswerte);
  • Bezeichnung der eventuellen, von der Transaktion ausgeschlossenen Aktiva und Passiva;
  • Transaktionswert (Preis, Preisspanne);
  • Bedingungen, die zu erfuellen sind, damit die Transaktion zustande kommt (Due Diligence, Aufsichtsratsbeschluesse, Hauptversammlungsbeschluesse, Einwilligung der Behörden – des Amtes fuer Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) bzw. des Ausschusses fuer Finanzaufsicht, Gutachten des Finanzamtes ueber steuerliche Folgen der Transaktion, Ausschließlichkeit der Verhandlungen – Dauer).

Falls der potentielle Kaeufer in derselben Branche wie das zu uebernehmende Unternehmen taetig ist, (aber nicht nur dann) ist zu beachten, dass die gewonnenen Informationen einen Handelswert haben, denn sie lassen sich in der Aufwands- und Ertragsstruktur, dem technologischen Zustand, der Rentabilitaet des bestimmten Sortiments, Preis- und Personalpolitik, Abnehmer- und Lieferantenliste sowie Zukunftsplaene des zu uebernehmenden Unternehmens auskennen. Deswegen ist der Geheimhaltungsvertrag ein notwendiger Bestandteil bei den Gespraechen zwischen dem Kaeufer und Verkaeufer. Er muss so abgeschlossen werden, um die Durchfuehrung von bestimmten finanziellen Sanktionen bei Zuwiderhandlung zu ermöglichen.

Verfuegt der Investor ueber die unterzeichnete Absichtserklaerung und den Geheimhaltungsvertrag, dann kann er eine detaillierte Analyse des zu uebernehmenden Unternehmens durchfuehren, um sich einen ueberblick ueber das Potential, Risikofaktoren und die Finanzlage dieses Unternehmens zu verschaffen. Diesen Prozess nennt man umgangssprachlich Due Diligence. Die waehrend der analytischen Phase gesammelten Informationen lassen den Investor den Unternehmenswert berechnen und eine Entscheidung treffen, ob es die Grundlage fuer Beginn der Verhandlungen ueber die uebernahme bzw. Fusion gibt und wenn ja, dann unter welchen Bedingungen. Und hier machen wir einen Stopp.

ueber Vor- und Nachteile einer Due Diligence sowie darueber, wie sie richtig durchzufuehren ist und welche Rolle sie dann spielt, erzaehle ich in den naechsten Teilen.  

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