• Warum ist der Main-Benefit-Test bei der Mitteilung von Steuergestaltungen (MDR) von Bedeutung?
  • Wann erfüllt eine Gestaltung den Main-Benefit-Test?
  • Wie definiert die Abgabenordnung den steuerlichen Vorteil?

Davon lesen Sie in diesem Beitrag.

Der Main-Benefit-Test ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Mitteilung von Steuergestaltungen (MDR), bei denen allgemeine Kennzeichen vorliegen. Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung kann nicht von einer Steuergestaltung gesprochen werden, wenn der Main-Benefit-Test nicht erfüllt ist – auch nicht dann, wenn die Gestaltung eines der allgemeinen Kennzeichen aufweist. Was ist also ein Main-Benefit-Test und wie sollen Sie seine Erfüllung prüfen?

 

Was ist ein Main-Benefit-Test?

Ein Main-Benefit-Test gilt als erfüllt, wenn auf der Grundlage der gegebenen Umstände und Tatsachen anzunehmen ist, dass ein vernünftig handelnder Rechtsträger, der andere legitime Ziele als Erlangung eines steuerlichen Vorteils verfolgt, vernünftigerweise eine andere Vorgehensweise wählen würde, mit welcher keine Erlangung des (zu erwartenden oder sich aus der Umsetzung der Gestaltung ergebenden) steuerlichen Vorteils zusammenhängen würde, und der steuerliche Vorteil der Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile ist, den der Rechtsträger im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gestaltung erwartet.

Dies bedeutet, dass der Main-Benefit-Test erfüllt ist, wenn zugleich drei Voraussetzungen vorliegen:

  • die von dem Steuerpflichtigen gewählte Vorgehensweise ist mit der Erlangung eines Steuervorteils verbunden,
  • die Erlangung eines Steuervorteils war ein wesentlicher Grund (oder Hauptgrund) für die Wahl einer bestimmten Vorgehensweise,
  • es gibt eine alternative Vorgehensweise, die zu den gleichen wirtschaftlichen Ergebnissen führt, ohne steuerliche Vorteile.

In diesem Zusammenhang ist es auch von Bedeutung, wie ein steuerlicher Vorteil zu verstehen ist. Nach der allgemeinen Definition, die in der Abgabenordnung aufgeführt ist, liegt ein steuerlicher Vorteil dann vor, falls:

a) eine Steuerschuld nicht entsteht, gestundet bzw. gemindert wird,
b) ein steuerlicher Verlust entsteht bzw. zu hoch angesetzt wird,
c) eine Steuerüberzahlung bzw. ein Anspruch auf Steuererstattung entsteht oder eine Steuerüberzahlung bzw. ein Steuererstattungsbetrag zu hoch angesetzt wird ,
d) keine Pflicht zur Erhebung der Steuer von dem Steuerzahler vorliegt, falls diese Pflicht auf die unter Buchst. a genannte Umstände zurückzuführen ist.

Die Bestimmungen der Abgabenordnung zur MDR beschreiben jedoch zwei zusätzliche Situationen, deren Vorliegen als die Erlangung eines steuerlichen Vorteils zu verstehen ist:

a) Erhöhung des Überschuss der Vorsteuer über die berechnete Steuer im Sinne der Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes, der auf die nächste Abrechnungsperiode zu übertragen ist,
b) Nichtentstehung der Pflicht bzw. Verschiebung der Pflicht zur Erstellung und Übermittlung von steuerlichen Informationen einschließlich Mitteilung von Steuergestaltungen.

Folglich sollten Sie bei der Prüfung, ob ein steuerlicher Vorteil vorliegt, sowohl die allgemeine Definition eines steuerlichen Vorteils als auch die spezifische Definition der Steuergestaltungen berücksichtigen.

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Wie können Sie prüfen, ob eine Gestaltung den Main-Benefit-Test erfüllt?

Bei der Prüfung, ob der Main-Benefit-Test erfüllt ist, müssen Sie berücksichtigen, ob drei Voraussetzungen vorliegen:
 

  1. Voraussetzung für das Vorliegen eines steuerlichen Vorteils
    Zunächst ist zu prüfen, ob der Steuerpflichtige durch die Umsetzung der Gestaltung einen steuerlichen Vorteil im Sinne der Definition erlangt. Ist mit der Umsetzung der Gestaltung kein steuerlicher Vorteil verbunden, liegt diese Voraussetzung nicht vor.
     
  2. Voraussetzung für eine alternative Vorgehensweise
    Diese Voraussetzung liegt vor, falls auf der Grundlage der gegebenen Umstände und Tatsachen anzunehmen ist, dass ein vernünftig handelnder Rechtsträger (der rechtmäßige Lösungen anwendet) keine vernünftige alternative Vorgehensweise hat bzw. hatte, auch wenn die Folge dieser Vorgehensweise die Erlangung eines steuerlichen Vorteils ist.
     
  3. Voraussetzung, die darauf hinweist, dass der steuerliche Vorteil der Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile war
    Ein steuerlicher Vorteil ist der Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile, wenn er ein wesentlicher (oder ausschlaggebender) Grund beim Treffen der Entscheidung zur Umsetzung der Gestaltung ist und nicht nur eine Nebenwirkung oder eine unerwartete Wirkung der Gestaltung darstellt. Der Main-Benefit-Test ist grundsätzlich erfüllt, wenn die Gestaltung ohne den zu erwartenden steuerlichen Vorteil nicht umgesetzt worden wäre.
     

Wichtig ist, dass alle oben genannten Voraussetzungen zusammen vorliegen müssen, damit der Main-Benefit-Test als erfüllt gilt.

Weist eine Gestaltung mindestens ein allgemeines Kennzeichen auf, so ist daher zu prüfen, ob der Main-Benefit-Test erfüllt ist, um festzustellen, ob es sich um eine Steuergestaltung handelt.