In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:
- Wie wirkt sich die neue Definition eines Bauwerks auf die Verpflichtung zur Zahlung der Immobiliensteuer aus?
- Wie wird sich die Art und Weise der Besteuerung von Umspannanlagen ändern?
- Welche Elemente der neuen Regelungen zur Immobilienbesteuerung sind am umstrittensten?
In dem letzten Beitrag haben wir über den vom polnischen Finanzministerium angekündigten Entwurf neuer Vorschriften zur Besteuerung von Immobilien informiert. Die wichtigste (aber nicht die einzige) der vorgeschlagenen Änderungen ist die Aktualisierung von zwei Definitionen – eines Gebäudes und eines Bauwerks, deren neue Formulierung zu höheren Belastungen für Steuerpflichtige führen kann. Handelt es sich bei den neuen Regelungen, wie angekündigt, wirklich nur um eine Strukturierung der bestehenden Regeln, oder leiten sie insgeheim eine Revolution in der Immobiliensteuer ein?
Neue Definitionen von Bauwerk und Gebäude
Zur Erinnerung: Die vom Finanzministerium vorgeschlagenen neuen Definitionen sind autonom und verweisen nicht auf andere Gesetze, sondern basieren auf Errungenschaften des Baurechts.
Definition eines Gebäudes
Im Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über örtliche Steuern und Abgaben wurde ein Gebäude als eine Anlage definiert, die zusammen mit den Anlagen, die die Möglichkeit ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung gewährleisten:
- mit Bauprodukten gefertigt wurde,
- mit dem Boden fest verbunden ist,
- durch Bauwände von einem Raum getrennt wurde,
- Fundamente und ein Dach hat.
Definition eines Bauwerks
Nach der vom polnischen Finanzministerium vorgeschlagenen neuen Definition gelten als Bauwerke die in dem Anhang zum Gesetz über örtliche Steuern und Abgaben aufgeführten Anlagen (das Verzeichnis enthält 28 Anlagen, die verschiedene Bauwerkstypen sind) zusammen mit den dazugehörigen Geräten und Anlagen (soweit sie ein technisches und funktionales Ganzes bilden). Wichtig ist jedoch, dass unter die Definition eines Bauwerks auch:
- Bauteile von Geräten, die nicht Teil eines Bauwerks sind,
- Bauteile von Windkraftanlagen und Kernkraftwerken,
- Fundamente für Maschinen und Anlagen, die sich technisch von diesen Maschinen und Anlagen unterscheiden, und
- Anschlüsse an ein Bauwerk, die unter Verwendung von Bauprodukten hergestellt wurden,
fallen.
Das Finanzministerium kündigte an, dass es durch die Einführung der neuen Definitionen eines Gebäudes und eines Bauwerks den steuerlichen Status quo aufrechterhalten möchte, aber bereits zu diesem Zeitpunkt weckt der Entwurf neuer Vorschriften viele Emotionen und es gibt viele Hinweise darauf, dass diese Änderungen zahlreiche Auslegungszweifel und ggf. Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden zur Folge haben werden.
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Zweifel aufgrund des Entwurfs neuer Vorschriften: Werden wir mit der Steuererhöhung konfrontiert?
Was ist ein „technisches und funktionales” Ganzes eines Bauwerks?
Das erste Problem bei den neuen Vorschriften, das die Belastung der Steuerpflichtigen erheblich erhöhen kann, ist der Verweis in der Definition eines Bauwerks auf den Begriff des technischen und funktionalen Ganzen. Seine Berücksichtigung kann den Umfang der Besteuerung mit der Immobiliensteuer erheblich erweitern, weil dann die Steuer nicht nur auf den Wert des Bauwerks selbst, sondern auch auf den Wert von dazugehörigen Anlagen und Geräten berechnet wird, die zusammen einem bestimmten wirtschaftlichen Zweck dienen. Das Risiko, das sich aus einem solchen Verständnis des technischen und funktionalen Ganzen ergibt, ist der nahezu unbegrenzte Katalog von Anlagen, die mit dem Bauwerk funktional verbunden sind und besteuert werden können.
Müssen wir Immobiliensteuer auf Transformatoren zahlen?
Bisher waren Umspannanlagen (z.B. Transformatoren oder Schaltanlagen) in der Regel nicht steuerbar. Dies kann sich jedoch ändern, weil die neuen Bestimmungen auf den Begriff des technischen und funktionalen Ganzen verweisen. In der Begründung des Gesetzentwurfs wurde darauf hingewiesen, dass Transformatoren, Schaltanlagen und Batteriebänke zusammen mit dem Stromnetz ein technisches und funktionales Ganzes darstellen können, das einen bestimmten Zweck erfüllt, und somit können sie steuerbar sein.
Müssen Photovoltaik-Kraftwerke eine deutlich höhere Steuer zahlen?
Der Gesetzgeber hat in dem Entwurf neuer Vorschriften darauf hingewiesen, dass auch die Bauteile von Windkraftanlagen und Kernkraftwerken als ein Bauwerk gelten. Es fehlt jedoch an Information, wie man Photovoltaik-Kraftwerke behandeln sollte. Im Moment ist dies ein ernstes Problem für die Entwicklung der Photovoltaik-Industrie, denn mit einer solchen Formulierung der Vorschriften können Finanzbehörden versuchen, die gesamten Photovoltaik-Kraftwerke und nicht nur ihre Bauteile zu besteuern. Kein Wunder, dass Vertreter dieser Branche diesbezüglich zahlreiche Einwände erheben.
Wie wird der Umfang von steuerbaren Anlagen durch die Verwendung von Bauprodukten als Merkmal eines Bauwerks erweitert?
Eines der Merkmale einer Anlage, das es ermöglicht, sie als Bauwerk einzustufen, besteht darin, dass es mit Bauprodukten gefertigt wird (im Gegensatz zur vorherigen Prämisse – Errichtung im Bauprozess). Und es ist erwähnenswert, dass der Entwurf selbst keine Definition von „Bauprodukten“ enthält und „Fertigung” ein Begriff ist, der viel weiter gefasst ist als der bisher geltende Begriff „Errichtung”.
Diese Änderung bedeutet, dass es möglich sein wird, vollständig vorgefertigte Anlagen zu besteuern, für deren Fertigung in keiner Phase des Prozesses Baumaßnahmen erforderlich sind, und somit auch Anlagen, die vollständig außerhalb des Bestimmungsortes gefertigt wurden.
Warum sollten Sie den erweiterten Katalog von Bauwerken prüfen?
Der Anhang 4 des Gesetzentwurfs, in dem die Typen von Bauwerken aufgeführt sind, enthält auch die Bauwerke, die bisher unter bestimmten Umständen nicht besteuert waren, wie z. B. Zeltabdeckungen. Das bedeutet, dass Steuerpflichtige erneut prüfen sollten, ob ihre Anlagen, die bisher nicht steuerbar waren, nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen tatsächlich kein Bauwerk darstellen werden.
Wie sollte man eine „dauerhafte Verbindung mit dem Boden” interpretieren?
Der Gesetzentwurf führt auch eine Definition der festen Verbindung eines Bauwerks mit dem Boden ein, nach der dies eine solche Verbindung eines Bauwerks mit dem Boden ist, die ihm die Stabilität und Fähigkeit verleiht, den äußeren Faktoren entgegenzuwirken, die es zerstören bzw. dazu führen können, dass es sich bewegt oder an einen anderen Ort verlagert wird. Wie man sieht, handelt es sich hierbei um eine weit gefasste Definition, die zur Besteuerung von Anlagen oder technischen Geräten führen kann, die aufgrund ihrer Wuchtigkeit widerstandsfähig gegen Naturgewalten sind, obwohl keine Baumaßnahmen erforderlich sind, um sie zu bewegen.
Ist es an der Zeit, sich auf die Suche nach einem Steuerberater zu machen, der sich auf Immobiliensteuer spezialisiert?
Wie Sie sehen können, kann der Entwurf neuer Vorschriften die bestehenden Regeln für die Besteuerung mit der Immobiliensteuer wesentlich ändern und die Zahl der Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Behörden erhöhen. Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf noch in der Begutachtungsphase, was noch die Möglichkeit bietet, umstrittene oder nicht präzise formulierte Bestimmungen zu ändern.
Wir werden Sie über alle (vorteilhafte oder nachteilhafte) Änderungen auf dem Laufenden halten.
Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, bereits jetzt zu analysieren, wie sich die vorgeschlagenen Änderungen auf Ihre Abrechnungen auswirken können. Sollten Sie Fragen dazu haben oder möchten Sie dieses Thema näher besprechen, dann stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.