In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:
- Was ist die Definition von Secondment und welche rechtlichen Zweifel sind damit verbunden?
- Was ist der Zweck von Secondment?
- Welche steuerlichen Folgen hat die Versetzung zwischen Abteilungen?
Zusammen mit dem technologischen Fortschritt, der Popularisierung der Fernarbeit und der größeren Wertlegung auf Work-Life-Balance entwickeln sich auch die Beschäftigungsformen weiter. Obwohl die „abhängige” Beschäftigung nach wie vor am stabilsten ist, sind weniger populäre (oder völlig neue) Beschäftigungsformen zunehmend auf dem Markt präsent. Warum steigt die Zahl solcher Angebote und verzichten immer mehr Menschen auf die traditionellen Arbeitsbedingungen und entscheiden sich für eine berufliche Revolution? Dies ist bestimmt auf die Flexibilität, Entwicklungsmöglichkeiten und aktuelle Mode zurückzuführen. Gerade dadurch gewinnen die Selbstständigkeit, Entsendung von Arbeitnehmern, Fernarbeit und das sog. Secondment an Beliebtheit.
Was ist ein Secondment und worauf beruht es?
Secondment – Auslagerung von Personal – kombiniert die typischen Merkmale von Outsourcing und Fernarbeit und besteht darin, einen Arbeitnehmer einzustellen und ihn dann an eine andere Abteilung desselben Unternehmens oder sogar an ein völlig anderes Unternehmen zu versetzen.
Der lokale Umfang eines solchen Dienstes ist enorm und kann sowohl für interne Strukturen der Organisation als auch für ein externes Unternehmen gelten. Wichtig ist, dass der Aufgabenbereich im Rahmen von Secondment auch nicht vorgegeben ist. Da es sich bei der Auslagerung von Personal in der Regel um Führungskräfte und Spezialisten in der Ingenieur- und Technologiebranche handelt, beruht das Secondment meistens auf der Entsendung eines Arbeitnehmers zwecks Durchführung einer bestimmten Aufgabe oder eines umfangreichen Projekts. Auch bei der typischen Dauer von Secondment gibt es die völlige Freiheit, weil es sowohl kurz- als auch langfristig sein kann.
Alle oben genannten Umstände und Merkmale dieser Beschäftigungsform führen dazu, dass Secondment vor allem junge Arbeitnehmer anzieht, obwohl es dafür natürlich auch keine Regel gibt.
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Vorteile von Secondment
Die Auslagerung von Personal kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer selbst attraktiv sein.
Dank Secondment verschwendet der Arbeitgeber keine Zeit mit der Schulung des Arbeitnehmers oder Ressourcenplanung im Unternehmen, weil er sofort Zugang zu Personen mit bestimmten Qualifikationen hat. Der versetzte Arbeitnehmer ist „maßgeschneidert”, sowohl in Bezug auf das Fachwissen als auch auf den aktuellen Personalbedarf. Diese Beschäftigungsform gibt dagegen dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, an einer Vielzahl von Projekten zu arbeiten und sie beliebig häufig zu wechseln, und dies kann zu einem schnelleren Erwerb von Berufserfahrung und somit zu seinem Mehrwert auf dem Arbeitsmarkt beitragen. Darüber hinaus können (auch ausländische) Reisen und ein häufiger Wechsel des Umfelds oder sogar der Branche Menschen dazu veranlassen, sich für das Secondment zu entscheiden.
Auslagerung von Personal in Polen
Obwohl das Secondment seit Jahren auf der ganzen Welt beliebt ist, ist es in Polen noch nicht gesetzlich geregelt, was in der Praxis eine Reihe von Zweifeln an der ordnungsgemäßen Abrechnung dieser Form der Arbeit aufkommen lässt.
Zunächst einmal schließt das Arbeitsrecht nicht die Möglichkeit aus, dass der Arbeitgeber seine Rechte gegenüber dem Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum auf einen anderen Rechtsträger übertragt und dann den vorherigen Zustand wiederherstellt.
Grundlage dafür ist Artikel 1741 des Arbeitsgesetzbuches, der es ermöglicht, dem Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub für die Dauer der Arbeit für einen anderen Arbeitgeber zu gewähren. Wichtig ist, dass der Zeitraum dieses unbezahlten Urlaubs in die Beschäftigungszeit eingerechnet wird, von der die Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber abhängen.
Die Gegner von Secondment weisen jedoch darauf hin, dass eine solche Lösung nicht legal ist, weil sie auf der Annahme beruht, dass der Arbeitnehmer für und unter der Leitung eines Dritten (und nicht des formellen Arbeitgebers) arbeiten wird. Und diese Art von Arbeitsverhältnis ist in der polnischen Rechtsordnung nur Leiharbeitsunternehmen vorbehalten, die in das entsprechende Register eingetragen werden müssen.
Dies bedeutet, dass das Geschäftsmodell von Unternehmen aus dem externen Beschäftigungssektor von den polnischen Behörden als Versuch eingestuft werden kann, die Vorschriften über Leiharbeitsunternehmen zu umgehen.
Secondment und Abrechnung von Steuern
Ungeachtet der Zweifel an der Zulässigkeit von Secondment sollten wir uns die Frage nach dem Besteuerungsort von Einkünften der versetzten Arbeitnehmer stellen.
Unter der Annahme, dass es sich beim Secondment um eine besondere Form der Entsendung handelt, sollte die Antwort darauf im Falle der Auslagerung von Personal, die zur Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland führt, in den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes und der für Polen verbindlichen internationalen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gesucht werden. Von zentraler Bedeutung sind beim Secondment – wie bei der Entsendung – der Wohnort, die Bestimmung des Mittelpunkts der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Arbeitnehmers und die Dauer seines Auslandsaufenthalts. Es wird auch wichtig sein, die geeignete Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu bestimmen, die sich unmittelbar aus den von Polen geschlossenen internationalen Abkommen ergibt.
Aufgrund zahlreicher rechtlicher und steuerlicher Aspekte bedarf jeder Fall von Secondment einer gesonderten Analyse. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich von unseren Experten beraten zu lassen, die Ihnen die für Ihre Steuerabrechnungen relevanten Fragen ausführlich und verständlich erklären.