In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:
- Ist ein Geldpreis, der bei einem ausländischen Turnier oder Wettbewerb gewonnen wurde, in Polen steuerpflichtig?
- Welche Steuer ist in Polen für im Ausland gewonnene Preise zu zahlen?
- Was ist, wenn die Steuer auf den Preis eines ausländischen Wettbewerbs in dem Staat gezahlt werden muss, in dem dieser Wettbewerb organisiert wird?
Im Falle von Preisen, die eine in Polen steuerlich ansässige Person bei Wettbewerben oder Turnieren erhält, ist zu überlegen, wo ein solcher Preis besteuert werden sollte. Dies ist nicht das einzige Problem – die Zweifel können auch aufkommen, wenn die Steuer auf den Preis bereits in dem Staat gezahlt wurde, in dem der Wettbewerb stattgefunden hat. Hat der polnische Steuerpflichtige dann noch Verpflichtungen gegenüber den polnischen Finanzbehörden und muss die Steuer noch einmal zahlen?
Was sagen die polnischen Vorschriften zur Besteuerung von Preisen bei Wettbewerben?
Die Einkünfte aus Gewinnen und Preisen bei Wettbewerben, die in der Europäischen Union (oder einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums) veranstaltet werden, unterliegen in Polen in der Regel der pauschalen Einkommensteuer in Höhe von 10 % der Einkünfte.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Voraussetzung für die Anwendung der oben genannten Regelung darin besteht, dass die Einkünfte aus dem erhaltenen Preis überhaupt in Polen steuerpflichtig sein müssen.
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Doppelbesteuerungsabkommen kommen zur Hilfe auch im Falle von Preisen bei Wettbewerben
Bei Prüfung der Besteuerung von Gewinnpreisen der in Polen steuerlich ansässigen Personen bei im Ausland veranstalteten Turnieren oder Wettbewerben sollte zunächst geprüft werden, ob der Staat, in dem der Preis gewonnen wurde, ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Polen abgeschlossen hat. Dann ist es notwendig, die Bestimmungen eines solchen Abkommens zu analysieren. Die meisten dieser Dokumente enthalten nämlich Bestimmungen, die die Befreiung von der Besteuerung von Einkünften aus künstlerischer Tätigkeit, die in einem bestimmten Staat erzielt wurden, im Ansässigkeitsstaat (in diesem Fall in Polen) vorsehen.
Diese Regelungen gelten z.B. für einen Bühnen-, Film-, Rundfunk- und Fernsehkünstler sowie einen Musiker oder Sportler.
Die Besteuerung eines ausländischen Preises im Quellenstaat bedeutet nicht, dass sich die Einkünfte aus Gewinnen in anderen Staaten auf die Steuerabrechnung in Polen nicht auswirken.
Je nach der Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, die im Abkommen mit einem bestimmten Staat angewandt wird, kann die in einem anderen Staat gezahlte Steuer von der Steuer in Polen abgezogen werden (Anrechnungsmethode) oder wirkt sich auf den in Polen zu zahlenden Steuersatz aus (Freistellungsmethode unter Progressionsvorbehalt).
Ein praktisches Beispiel für die Abrechnung der Steuer auf Gewinne bei ausländischen Sportturnieren
Ein polnischer Golfer erhält Preise für das Erreichen hoher Platzierungen bei Golfturnieren, die sowohl in Polen als auch in anderen Ländern, u.a. in Deutschland, organisiert werden. Nach Art. 17 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung werden diese Einkünfte in Deutschland besteuert. Der Wert des Preises wirkt sich jedoch gemäß der in diesem Abkommen verwendeten Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung – d.h. gemäß der Freistellungsmethode unter Progressionsvorbehalt – auf den in Polen angewendeten Steuersatz aus, mit dem die sonstigen (in Polen steuerpflichtigen) Einkünfte des Sportlers besteuert werden.
Das auf der Grundlage des Urteils des Obersten Verwaltungsgerichts vom 6. Dezember 2022, Az. II FSK 989/20, erstellte Beispiel.
Pflichten des Steuerpflichtigen, der ausländische Preise gewinnt, gegenüber dem polnischen Finanzamt
Wenn ein polnischer Wettkämpfer (der in Polen steuerlich ansässig ist) einen Preis in einem Turnier gewinnt, das in einem anderen Land organisiert wird und bei dem (gemäß dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen) die Steuer erhoben wird, ist der Gewinner eines solchen Preises in der Regel verpflichtet, diese Einkünfte auch in seine jährliche Steuererklärung PIT-36 aufzunehmen und diese Erklärung zusammen mit dem PIT/ZG-Anhang abzugeben. In dieser Steuererklärung sind die im Ausland erzielten Einkünfte auszuweisen.
Da die Abrechnung der im Ausland erzielten Einkünfte den Steuerpflichtigen viele Zweifel und praktische Probleme bereiten kann, empfehlen wir allen Personen, die diese Art von Einkommen erzielen, die Unterstützung unserer Experten in Anspruch zu nehmen.