In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • wie lange die Erstunterweisung gueltig ist;
  • wer von den Arbeitssicherheit-Schulungen befreit ist;
  • ob Schulungen zur Arbeitssicherheit online durchgefuehrt werden können.

 

Joanna ZARYCHTA
Junior HR & Payroll Specialist bei RSM Poland

 

Das Arbeitsgesetzbuch verpflichtet die Arbeitgeber, den Mitarbeitern sichere und hygienische Arbeitsbedingungen sicherzustellen und Schulungen zur Arbeitssicherheit durchzufuehren. Es sollte daran erinnert werden, dass sie waehrend der Arbeitszeit stattfinden sollten und ihre Kosten vom Arbeitgeber getragen werden.

Die Verordnung des Ministers fuer Wirtschaft und Arbeit vom 27. Juli 2004 ueber die Schulung im Bereich der Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beschreibt genau die detaillierten Regeln fuer die Schulung, ihren Umfang, ihre Haeufigkeit und die Art ihrer Dokumentation.

Viele Zweifel wecken bei den Arbeitgebern die Fristen, innerhalb deren sie das Wissen der Mitarbeiter dank Arbeitssicherheit-Schulungen auffrischen sollten. Dies liegt daran, dass diese Fristen je nach Position des Mitarbeiters variieren. Zum Beispiel gilt eine andere Haeufigkeit der Wiederholung von Schulungen fuer Personen, die in den Abteilungen Personal- und Lohnbuchhaltung arbeiten und eine andere fuer Bauarbeiter.

Erstunterweisung

Jeder Mitarbeiter muss eine Erstunterweisung abhalten. Sie gliedert sich in zwei Teile:

  • allgemeine Unterweisung – damit sich die Mitarbeiter mit den grundlegenden Arbeitsschutzvorschriften des Arbeitsgesetzbuches und der Betriebsordnung vertraut machen können,
  • Unterweisung am Arbeitsplatz – zielt darauf ab, den Mitarbeiter mit seinen Aufgaben sowie den Bedrohungen vertraut zu machen, denen er in einer bestimmten Position ausgesetzt sein kann.

Es sollte auch daran erinnert werden, dass wenn ein Mitarbeiter an mehreren Arbeitsplaetzen bei dem jeweiligen Arbeitgeber arbeitet, er sich an jedem von ihnen einer Unterweisung am Arbeitsplatz unterziehen muss.

Die Gueltigkeitsdauer der Erstunterweisung haengt von der Position des Mitarbeiters ab. Gemaeß den Vorschriften betraegt sie:

  • ein halbes Jahr – fuer Fuehrungskraefte,
  • ein Jahr – fuer Ingenieure, Techniker, Verwaltungs- und Bueroangestellte sowie fuer Arbeiter.
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Regelmaeßige Schulungen zur Arbeitssicherheit

Waehrend der Beschaeftigung ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer an regelmaeßige Schulungen zur Arbeitssicherheit zu verweisen, damit sie sich das Wissen in diesem Bereich auffrischen. Wie bei der Erstunterweisung variiert die Haeufigkeit der Teilnahme an regelmaeßigen Schulungen je nach bekleideter Position. Die erste regelmaeßige Schulung zur Arbeitssicherheit sollte nach:

  • 6 Jahren – bei Verwaltungs- und Bueroangestellten,
  • 5 Jahren – bei Ingenieuren und Technikern,
  • 5 Jahren – bei Fuehrungskraeften,
  • 5 Jahren – bei Mitarbeitern, die schaedlichen, belastenden und gefaehrlichen Faktoren ausgesetzt sind,
  • 5 Jahren – bei Fachkraeften fuer Arbeitssicherheit,
  • 3 Jahren – bei Arbeitern,
  • 1 Jahr – bei Arbeitern, die besonders gefaehrliche Arbeiten, z. B. Arbeiten in technischen Anlagen ausfuehren,

durchgefuehrt werden.

Wer ist von den Arbeitssicherheit-Schulungen befreit?

Es gibt Faelle, in denen der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, sich einer Erstunterweisung zu unterziehen. Eine solche Schulung ist fuer einen Arbeitnehmer nicht erforderlich, wenn er eine Beschaeftigung in derselben Position aufnimmt, die er unmittelbar vor Abschluss eines anderen Arbeitsvertrags mit diesem Arbeitgeber bei ihm innehatte.

Von der Schulung können die Personen befreit werden, die:

  • am selben Tag eine regelmaeßige Schulung abgeschlossen haben, die fuer eine Stelle erforderlich ist, die zu einer anderen Gruppe von Positionen gehört – wenn ihr Umfang dem fuer den neuen Arbeitsplatz des Mitarbeiters geltenden Schulungsprogramm entsprach,
  • eine aktuelle Bescheinigung ueber den Abschluss der erforderlichen Schulung bei einem anderen Arbeitgeber vorlegen.

Seit dem 1. Januar 2019 besteht auch keine Verpflichtung zur Durchfuehrung regelmaeßiger Schulungen zur Arbeitssicherheit fuer Verwaltungs- und Bueroangestellte, die bei einem Arbeitgeber beschaeftigt sind, der fuer eine Berufsgruppe qualifiziert ist, fuer die nicht höher als dritte Risikokategorie definiert wurde. Dies sind die Gruppen von Taetigkeiten, bei denen es die am wenigsten gesundheitsschaedlichen Faktoren gibt und die die niedrigsten Unfallraten aufweisen. Man darf jedoch nicht vergessen, dass dies nicht fuer Bueroangestellte in Fuehrungspositionen gilt.

Wenn sich die Art der ueberwiegenden Taetigkeit des Arbeitgebers aendert (und er sich infolgedessen in der Gruppe von Taetigkeiten mit einer höheren als der dritten Risikokategorie befindet), ist dieser Arbeitgeber verpflichtet, eine regelmaeßige Schulung fuer Verwaltungs- und Bueroangestellte innerhalb von 6 Monaten nach seiner Einstufung in eine höhere Risikokategorie durchzufuehren.

Ist es möglich, Schulungen zur Arbeitssicherheit online durchzufuehren?

Aufgrund der Pandemie musste man in vielen Lebensbereichen nach neuen Lösungen suchen, die das sichere Funktionieren von Unternehmen ermöglichen und zugleich den hygienischen Anforderungen gerecht werden. Dies galt auch fuer die Durchfuehrung von Schulungen zur Arbeitssicherheit.

Dem Gesetz ueber Sonderlösungen zur Verhinderung, Abwendung und Bekaempfung von COVID-19, der anderen Infektionskrankheiten und der dadurch verursachten Krisensituationen ist zu entnehmen, dass es waehrend der epidemischen Notlage oder des  Zustands der Epidemiegefahr erlaubt ist, die Schulungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Dienst bei Neueinstellung vollstaendig ueber elektronische Kommunikationsmittel durchzufuehren. Dies gilt jedoch nicht fuer Unterweisung am Arbeitsplatz:

  1. der Arbeiter,
  2. der Mitarbeiter, die in einer Position beschaeftigt sind, in der sie den Gefaehrdungsfaktoren ausgesetzt sind;
  3. der Mitarbeiter, die auf eine in Ziff. 1 und 2 genannte Stelle versetzt werden;
  4. der Auszubildenden in der praktischen Berufsausbildung und Studierenden im Praktikum.

Verlaengerung der Gueltigkeit von Arbeitssicherheit-Schulungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Faellt die Frist fuer die Durchfuehrung einer regelmaeßigen Schulung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz:

  • waehrend der epidemischen Notlage oder des Zustands der Epidemiegefahr
    ODER
  • innerhalb von 30 Tagen nach der Aufhebung der epidemischen Notlage oder des Zustands der Epidemiegefahr, falls die epidemische Notlage nicht verkuendet ist,

dann verlaengert sich diese Frist nach dem Covid-Gesetz bis auf 60 Tage nach der Aufhebung der epidemischen Notlage oder des Zustands der Epidemiegefahr (falls die epidemische Notlage nicht verkuendet ist).

Unterweisung am Arbeitsplatz und regelmaeßige Schulungen zur Arbeitssicherheit – was ist zu beachten?

Zusammenfassend laesst sich sagen, dass ein Arbeitgeber nicht zulassen kann, dass die Arbeit von einem Mitarbeiter aufgenommen wird, der weder ueber die fuer die jeweilige Position erforderlichen Qualifikationen noch ueber Grundkenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verfuegt. Daher muss sich jeder Mitarbeiter einer Erstunterweisung unterziehen und waehrend des Arbeitsverhaeltnisses an regelmaeßigen Schulungen in diesem Bereich teilnehmen.

Die Haeufigkeit der Teilnahme an Arbeitssicherheit-Schulungen haengt von der Position des Mitarbeiters ab. Die Pandemie hat es ermöglicht, die Erstunterweisung online durchzufuehren und Gueltigkeit von regelmaeßigen Schulungen zu verlaengern.

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