In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Wie berechnet man die auf Steuerhoheitsgebiet bezogene Ergänzungssteuer?
  • Wie berechnet man die Ergänzungssteuer der Geschäftsanteil?
  • Wie berechnet man den Anteil an der Ergänzungssteuer?

Die Berechnung der Verbindlichkeiten, die den Steuerpflichtigen durch die Regelungen der Pillar 2-Richtlinie auferlegt werden, erfordert die Verwendung vieler Informationen über die Tätigkeit des jeweiligen Unternehmens und die Kenntnis einer Reihe von Regeln und Vorschriften, so dass Unternehmer einen Fehler leicht machen können. Und das bedeutet, dass es sich lohnt, sich mit den wichtigsten Themen in diesem Bereich auseinanderzusetzen, indem man sich Schritt für Schritt mit dem gesamten Abrechnungsprozess vertraut macht. Im vorherigen Beitrag haben wir Ihnen vorgestellt, wie Sie den effektiven Steuersatz nach den Leitlinien berechnen können, die in der neuesten Fassung des Gesetzentwurfs über Ergänzungsbesteuerung der Geschäftseinheiten von multinationalen und inländischen Unternehmensgruppen enthalten sind. Dieses Mal schauen wir uns die Formeln an, die zur Berechnung der Primärergänzungssteuer verwendet werden.

 

Notwendige Schritte zur Berechnung der Primärergänzungssteuer

Steuerpflichtige sind verpflichtet, die Primärergänzungssteuer auf Beteiligungen an niedrig besteuerten Geschäftseinheiten zu berechnen. 

Mehr darüber, was genau niedrig besteuerte Geschäftseinheiten sind, haben wir in unserem vorherigen Beitrag geschrieben.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, muss der Steuerpflichtige:

  • die auf Steuerhoheitsgebiet bezogene Ergänzungssteuer (für ein bestimmtes Steuerhoheitsgebiet);
  • die auf Steuerhoheitsgebiet bezogene Ergänzungssteuer, die einer niedrig besteuerten Geschäftseinheit zuzurechnen ist (sog. Ergänzungssteuer einer Geschäftseinheit);
  • die Ergänzungssteuer einer Geschäftseinheit, die einem Steuerpflichtigen zuzurechnen ist (sog. Anteil an der Ergänzungssteuer)

für das jeweilige Steuerjahr berechnen.

Der endgültige Betrag der Primärergänzungssteuer, den die steuerpflichtige Muttergesellschaft abzurechnen hat, ist die Summe der Anteile an der Ergänzungssteuer.

Auf Steuerhoheitsgebiet bezogene Ergänzungssteuer

Um die auf Steuerhoheitsgebiet bezogene Ergänzungssteuer zu berechnen, muss der Steuerpflichtige die folgende Formel verwenden:

 

 

An dieser Stelle sollte Folgendes klargestellt werden: 

  • Ergänzungssteuer-Prozentsatz (eng. top-up tax percentage) ist die Differenz zwischen dem Mindeststeuersatz (15%) und dem effektiven Steuersatz (von dem wir in dem vorherigen Beitrag der Reihe geschrieben haben). Wenn z.B. der effektive Steuersatz (ETR) 8% beträgt, dann beträgt der Ergänzungssteuer-Prozentsatz 7% (15% – 8%).
  • Gewinnüberschuss ist die Differenz zwischen den maßgeblichen Nettogewinnen und der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen;
  • zusätzliche Ergänzungssteuer ist jeder Betrag einer weiteren Ergänzungssteuer, der sich aus der Neuberechnung des effektiven Steuersatzes und der Ergänzungssteuer aufgrund der Anpassung der erfassten Steuern oder des maßgeblichen Gewinns bzw. Verlusts ergibt;
  • anerkannte nationale Ergänzungssteuer in dem zu zahlenden Teil bedeutet einen solchen Betrag der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer, der nicht Gegenstand eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens aufgrund des Vorwurfs der Unvereinbarkeit ist.

 

Ergänzungssteuer der Geschäftseinheit

Die Ergänzungssteuer der Geschäftseinheit wird anhand der folgenden Formel berechnet.

 

 

Auf diese Weise wird die auf Steuerhoheitsgebiet bezogene Ergänzungssteuer (die das ganze Steuerhoheitsgebiet betrifft) den in diesem bestimmten Steuerhoheitsgebiet gelegenen niedrig besteuerten Geschäftseinheiten zugerechnet. Die Ergänzungssteuer der Geschäftseinheit wird jedoch nur denjenigen Geschäftseinheiten zugerechnet, die maßgebliche Gewinne erzielt haben (und nicht den Geschäftseinheiten mit maßgeblichen Verlusten).

 

Anteil an der Ergänzungssteuer

Der letzte Schritt zur Berechnung der Primärergänzungssteuer besteht darin, den Anteil an der Ergänzungssteuer nach der folgenden Formel zu berechnen:

 

 

Der vorstehend berücksichtigte Anteil der Muttergesellschaft ist der Prozentsatz, der anhand der zusätzlichen Formel berechnet wird:

 

 

Nach der Umrechnung der obigen Daten müssen dann die Anteile an der Ergänzungssteuer addiert werden, die letztendlich zusammen die für den jeweiligen Steuerpflichtigen geltende Primärergänzungssteuer ausmachen.

Wie Sie sehen, ist die Berechnung der Primärergänzungssteuer mehrstufig, recht kompliziert und erfordert die Kenntnis vieler Vorschriften und die Erhebung einer Vielzahl von Daten. Angesichts der Komplexität dieses Prozesses empfehlen wir allen Steuerpflichtigen, so schnell wie möglich zu prüfen, ob ein bestimmtes Unternehmen der Primärergänzungssteuer unterliegt. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt Fragen oder Zweifel haben, wenden Sie sich bitte schon jetzt an unsere Experten.