Polnische Ordnung, die (mit einigen Ausnahmen) am 1. Januar 2022 in Kraft trat, bedeutet viele wichtige aenderungen, die in 26 Gesetzen fuer juristische und natuerliche Personen eingefuehrt wurden. Sie haben erhebliche Auswirkungen auf zentrale Fragen fuer Steuerpflichtige, wie Krankenversicherungsbeitrag, Steuerfreibetrag, neue Tarifstufen und auf eine Reihe anderer Bestimmungen. Im folgenden Artikel werden wir die wichtigsten davon nennen, auf die die Unternehmer sicherlich achten sollten. Sie wurden auch in unseren Blogbeitraegen ausfuehrlich beschrieben – wir empfehlen Ihnen, sich damit vertraut zu machen.

Neuer progressiver Stufentarif und höherer Steuerfreibetrag

Der neue progressive Stufentarif umfasst zwei Steuersaetze:

  • 17% (beim zu versteuernden Einkommen bis 120 Tsd. PLN),
  • 32% (beim zu versteuernden Einkommen ueber 120 Tsd. PLN).

Gemaeß der Gesetzesaenderung wird der Steuerfreibetrag 30.000 PLN pro Jahr betragen – bisher waren es maximal 8.000 PLN. Ihn können alle diejenigen in Anspruch nehmen, die ihre Einnahmen nach allgemeinen Grundsaetzen, d.h. nach dem progressiven Stufentarif abrechnen. Personen, die sich fuer die lineare Besteuerung, Entrichtung der pauschalen Einkommensteuer auf erzielte Einnahmen oder Pauschalbesteuerung entschieden haben, haben kein Recht auf Abzug des Steuerfreibetrags.

Revolution bei Krankenversicherungsbeitraegen

Die aenderungen in diesem Bereich betreffen alle Gruppen von Steuerpflichtigen und wirken sich erheblich auf die Höhe der steuerlichen und "steueraehnlichen" Belastungen aus.

Krankenversicherungsbeitrag fuer Steuerpflichtige, die ihre Einnahmen nach allgemeinen Grundsaetzen abrechnen bzw. linear besteuert sind

Fuer die erstgenannte Gruppe soll der Krankenversicherungsbeitrag von der Höhe des erzielten Einkommens abhaengig sein und nicht – wie bisher –  aufgrund einer festen Bemessungsgrundlage ermittelt werden.

Fuer diejenigen, die linear besteuert sind, betraegt der Krankenversicherungsbeitrag 4,9% des Einkommens, jedoch unter Vorbehalt, dass er nicht unter 9% des Mindestlohns liegt.

Die Möglichkeit, den Krankenversicherungsbeitrag von der Steuer abzuziehen, wurde ebenfalls abgeschafft (bis Ende 2021 konnte man 7,5% der Beitragsbemessungsgrundlage von der berechneten Steuer abziehen). Dies bedeutet, dass tatsaechliche Verpflichtungen gegenueber dem Fiskus steigen werden.

Krankenversicherungsbeitrag fuer Steuerpflichtige, die pauschale Einkommensteuer auf erzielte Einnahmen entrichten

Fuer diese Gruppe der Steuerpflichtigen wird die Grundlage fuer den Krankenversicherungsbeitrag das Durchschnittsgehalt sein, aber der endgueltige Betrag wird aufgrund der jaehrlichen Einnahmen berechnet.

Folgende Steuerschwellen wurden festgelegt:

  • 60% des Durchschnittsgehalts fuer Rechtstraeger mit jaehrlichen Einnahmen bis zu 60.000 PLN,
  • 100% des Durchschnittsgehalts fuer Rechtstraeger mit jaehrlichen Einnahmen bis zu 300.000 PLN,
  • 180% des Durchschnittsgehalts fuer Rechtstraeger mit jaehrlichen Einnahmen ueber 300.000 PLN.

Krankenversicherungsbeitrag fuer Geschaeftsfuehrer/Vorstandsmitglieder, Stiftungsmitglieder und Prokuristen

Personen, die zur Ausuebung der Funktion als Geschaeftsfuehrer/Vorstandsmitglied aufgrund eines Bestellungsaktes bestellt wurden und eine Verguetung dafuer erhalten, haben einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 9 % der Verguetung zu entrichten.

Steuerentlastung fuer Mittelstand – wer kann sie in Anspruch nehmen?

Mögliche Beguenstigte dieser Entlastung sind Steuerpflichtige, die ihre Einnahmen nach dem progressiven Stufentarif abrechnen, d. h. aufgrund eines Arbeitsvertrags beschaeftigt sind oder im Rahmen eines genossenschaftlichen Arbeitsverhaeltnisses Arbeit leisten, sowie einige Unternehmer. Ein Steuerpflichtiger kann einen bestimmten Betrag vom Einkommen abziehen, wenn seine jaehrlichen Einnahmen zwischen 68.412 und 133.692 PLN liegen. Selbst ein geringes ueberschreiten der oben genannten Schwelle fuehrt zum Verlust dieser Entlastung.

Diese Steuerentlastung können weder Rentner noch diejenigen Personen in Anspruch nehmen, die aufgrund eines Auftragsvertrags oder Werkvertrags beschaeftigt sind.

Steuererleichterung bei Rueckkehr

Diese Erleichterung richtet sich an Personen, die mindestens 3 Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet haben. Wenn sie in das Land zurueckkehren und ihre steuerliche Ansaessigkeit auf polnische aendern, können sie ueber 4 Jahre nach ihrer Rueckkehr nach Polen eine niedrigere Einkommensteuer zahlen – natuerlich nach Erfuellung der im Gesetz aufgefuehrten Voraussetzungen. Die Befreiung ist durch eine jaehrliche Obergrenze begrenzt, die sich auf 85.528 PLN pro Jahr fuer Gesamteinnahmen aus den folgenden Quellen belaeuft: Arbeitsverhaeltnis, Heimarbeit, Gewerbebetrieb, Dienstverhaeltnis, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

Mindestkörperschaftsteuer

Diese Steuer gilt fuer viele Rechtstraeger: Gesellschaften, Konzerne, Zweigniederlassungen auslaendischer Unternehmen, die in dem Steuerjahr mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfuellen:

  • Verlust aus anderen Einkunftsquellen als Einkuenfte aus Kapitalvermögen;,
  • Mindestens 1% des Einkommens aus anderen Einkunftsquellen als Einkuenfte aus Kapitalvermögen.

Dies bedeutet, dass die Steuer nicht nur fuer große Unternehmen (wie vom Finanzministerium angekuendigt), sondern auch fuer kleinere Unternehmen gelten wird, da die oben genannten Faktoren die einzigen Kriterien sind, die bei der Einstufung fuer die Zahlung der Mindestkörperschaftsteuer beruecksichtigt werden muessen.

Der Mindestkörperschaftsteuersatz betraegt 10% und als Bemessungsgrundlage gilt die Summe von 4% der Einnahmen (anderer als Einkuenfte aus Kapitalvermögen) und 10% der ueberfluessigen Zahlungen an verbundene Unternehmen im Rahmen des Konzerns. Es sind u.a. Fremdfinanzierungskosten oder Kosten fuer Erwerb von immateriellen Leistungen bei verbundenen Unternehmen

Aufhebung des Art. 15e KStG-PL – Folgen fuer Steuerpflichtige

Der oben genannte Artikel erlegte den Steuerpflichtigen die Verpflichtung auf, die Kosten fuer immaterielle Leistungen, die fuer verbundene Unternehmen getragen werden, von den abzugsfaehigen Betriebsausgaben auszuschließen. Mit der Polnischen Ordnung wurde diese Bestimmung aufgehoben, aber gleichzeitig in die Vorschriften zur Festlegung der Mindestkörperschaftsteuer aufgenommen, wonach bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage genau die gleichen Kosten fuer immaterielle Leistungen beruecksichtigt werden sollten, die fuer verbundene Unternehmen getragen werden. Die neue Regelung ist in Art. 24a des Körperschaftsteuergesetzes (KStG-PL) enthalten.

Die Aufhebung des Artikels 15e KStG-PL wird sich negativ auf eine große Gruppe von Steuerpflichtigen auswirken, einschließlich derjenigen, die eine Vorabverstaendigung ueber die Verrechnungspreise (APA) abgeschlossen haben, nach der sie den Artikel 15e nicht anwenden mussten.

Erfahren Sie mehr ueber SteuerberatungERFAHREN SIE MEHR

Mehrwertsteuergruppen

Im Rahmen der aenderungen wurde auch die Möglichkeit vorgesehen, Mehrwertsteuergruppen zu gruenden. Dadurch können die Mitglieder einer solcher Gruppe als ein Steuerpflichtiger fuer Mehrwertsteuerzwecke die Mehrwertsteuer zusammen abrechnen.

 Der Gruppe können diejenigen Unternehmen angehören, die zugleich durch finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen miteinander verbunden sind. Dadurch werden gegenseitige Lieferungen und sonstige Leistungen der Unternehmen im Rahmen dieser Gruppe nicht besteuert, und gleichzeitig wird es nicht mehr notwendig sein, das Recht auf Vorsteuerabzug zwischen Unternehmen der Gruppe zu analysieren und das Split Payment anzuwenden. Die Anzahl der erforderlichen Unterlagen soll ebenfalls eingeschraenkt werden.

Steuererleichterung fuer neue Produkte

Das ist eine neue Erleichterung, aufgrund welcher man die Kosten fuer die Probeproduktion eines neuen Produkts oder die mit dessen Inverkehrbringen verbundenen Ausgaben von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen kann. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass diese Steuererleichterung nur fuer diejenige Produkte gilt, die als Ergebnis von Forschung und Entwicklung entstanden sind. Der Gesetzgeber hat die Begriffe „Probeproduktion” und „Inverkehrbringen eines neuen Produkts” definiert sowie die Kataloge der „Kosten der Probeproduktion” und „Kosten fuer das Inverkehrbringen eines neuen Produkts“ erstellt. Diese Kosten sind in der jaehrlichen Steuererklaerung fuer das Steuerjahr auszuweisen, in dem sie entstanden sind, wobei sie auch in zwei aufeinander folgenden Jahren abgezogen werden können. Der Abzug darf 30 % der getragenen Kosten nicht ueberschreiten und nicht mehr als 10 % des Einkommens aus anderen Einkunftsquellen als Einkuenfte aus Kapitalvermögen betragen.

Steuererleichterung fuer Robotisierung

Dies ist eine völlig neue Erleichterung. Auf dieser Grundlage wird ein Unternehmer 50% der fuer Robotisierung getragenen Aufwendungen von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen können. Als solche Aufwendungen können:

  • Aufwendungen fuer den Erwerb neuer Industrieroboter, Maschinen und damit verbundenen Geraete,
  • Aufwendungen fuer den Erwerb immaterieller Vermögenswerte, die fuer einen ordnungsgemaeßen Betrieb und Einsatz von Robotern erforderlich sind,
  • Aufwendungen fuer Schulungsdienstleistungen behandelt werden

HINWEIS: Die Steuerentlastung fuer Robotisierung wird fuer einen bestimmten Zeitraum eingefuehrt und auf diese Weise können nur Aufwendungen abgezogen werden, die in den Jahren 2022 – 2026 anfallen. Diese Verguenstigung ist in den "Nebenvorschriften, uebergangsvorschriften und Schlussbestimmungen" des Körperschaftsteuergesetzes enthalten.

Steuerentlastung zur Förderung innovativer Mitarbeiter

Die Unternehmer, die die Betraege der Steuererleichterung fuer Forschung und Entwicklung von ihrem Einkommen nicht abziehen können, weil sie die Voraussetzungen nicht erfuellt haben, haben die Möglichkeit, die Steuerentlastung zur Förderung innovativer Mitarbeiter in Anspruch zu nehmen, d.h. den Betrag dieser Entlastung von der Lohnsteuer abzuziehen, die auf Verguetung der Mitarbeiter gezahlt wird, deren Arbeitszeit fuer die Durchfuehrung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben mindestens 50% der Gesamtarbeitszeit betraegt. Diese Regelung gilt fuer Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrags, Auftragsvertrags, Werkvertrags sowie Urheberrechtsvertrags beschaeftigt sind.

Erwerb fuer Pruefungszwecke – neue Art Kontrolle als Kampf gegen graue Zone

Mitarbeiter der Landesfinanzverwaltung können die Rolle gewöhnlicher Kunden spielen, um zu ueberpruefen, ob der Verkaeufer die Verkaeufe korrekt erfasst und dem Kaeufer nach dem Kauf von Waren oder Dienstleistungen einen Kassenbon aushaendigt. Es bleibt eine große Unbekannte, in welcher Situation ein Mitarbeiter der Landesfinanzverwaltung solch einen Erwerb taetigen kann und wie er bestimmte Unternehmen fuer die Pruefung auswaehlen wird.

Vorlaeufige Pfaendung des beweglichen Vermögens

Das ist ein weiteres neues Instrument, das darauf abzielt, die Effektivitaet der Zwangsvollstreckung zu steigern. Im Zuge der Zoll- und Außenpruefung kann der Beamte bewegliches Vermögen eines Steuerpflichtigen, d.h. Autos, Computer, Möbel, Schmuck usw. vorlaeufig (fuer maximal 96 Stunden) pfaenden lassen. Diese Lösung kann im Falle der Zwangsvollstreckung in Geldforderungen angewendet werden, die durch Vollstreckungstitel fuer insgesamt mehr als 10.000 PLN gedeckt sind, mit der Maßgabe, dass es nicht möglich sein wird, bewegliches Vermögen zu pfaenden, dessen Wert die Höhe dieser Forderung erheblich uebersteigt.

Diese Bestimmung weckt viele Zweifel aufgrund der Gefahr einer großen Freiheit der Zoll- und Finanzbehörden bei der Durchfuehrung der vorlaeufigen Pfaendung sowie der begrenzten Möglichkeit, sich gegen die Pfaendung zu verteidigen – gegen die vorlaeufige Pfaendung ist naemlich kein Rechtsbehelf vorgesehen. Sie erfolgt durch Erlass eines Protokolls (und nicht eines Bescheids), was dazu fuehrt, dass erst nach Genehmigung der Pfaendung durch die jeweilige Behörde die verpflichtete Person das Recht gewinnt, eine Beschwerde einzureichen. Waehrend der Geltungsdauer der vorlaeufigen Pfaendung wird die Landesfinanzverwaltung das Bestehen und die Höhe der Forderung erneut ueberpruefen und es gibt keine Möglichkeit, die Pfaendung anzufechten.

Zentralregister der Wirtschaftlichen Eigentuemer – erweiterte Pflicht fuer Unternehmer

Mit dem Gesetz vom 30. Maerz 2021 zur aenderung des Gesetzes vom 1. Maerz 2018 ueber Verhinderung von Geldwaesche und Terrorismusfinanzierung sowie einiger anderer Gesetze wurde eine Reihe von aenderungen eingefuehrt. Als eine der wichtigsten gilt die Erstreckung der Pflicht zur Eintragung im Zentralregister der Wirtschaftlichen Eigentuemer (im Weiteren: „WiEReG”) auf folgende Rechtstraeger: Trusts, Partnerschaftsgesellschaften, Europaeische Wirtschaftliche Interessenvereinigungen, europaeische Gesellschaften, Genossenschaften, europaeische Genossenschaften, Vereine, die der Eintragung in das Landesgerichtsregister (KRS) unterliegen und Stiftungen. Diese Rechtstraeger sind verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentuemer bis 31. Januar 2022 an das Register zu melden. Es ist auch eine neue Verpflichtung, jede Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentuemers anzugeben. Gesellschaften, die bereits im WiEReG eingetragen sind, muessen die zusaetzliche Staatsangehörigkeit ihres wirtschaftlichen Eigentuemers bis zum 30. April 2022 angeben. Die Rechtstraeger, die sich zum ersten Mal ins Register eintragen lassen, sind dagegen verpflichtet, alle Staatsangehörigkeiten des wirtschaftlichen Eigentuemers unverzueglich anzugeben.

Wie zuvor ist die Person, die Informationen ueber wirtschaftliche Eigentuemer meldet oder aktualisiert, eine Person, die das Unternehmen gemaeß der in dem Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters (KRS) offen gelegten Vertretungsregelung vertritt. Seit 31. Oktober 2021 sind jedoch nur die Personen, die den Antrag im Namen des Verpflichteten unterzeichnen, und nicht alle Vertretungsberechtigten, wie es bisher der Fall war, an das WiEReG zu melden. Besondere Beachtung verdient auch die Haftungsklausel. Die Person, die die Informationen meldet oder aktualisiert, haftet fuer den Schaden, der durch die Meldung falscher Daten an das Register sowie durch die Nichtmeldung der Daten und aenderung von meldepflichtigen Daten innerhalb der gesetzlichen Frist verursacht wird. Der Gesetzgeber hat mit der o.g. Gesetzesaenderung auch klargestellt, dass der wirtschaftliche Eigentuemer verpflichtet ist, der Gesellschaft bzw. dem Treuhaender bzw. einer Person, die eine gleichwertige Position im Trust innehat, alle Informationen und Unterlagen zur Verfuegung zu stellen, die erforderlich sind, um Informationen ueber den wirtschaftlichen Eigentuemer zu melden und zu aktualisieren. Fuer Nichterfuellung dieser Pflicht droht eine Geldstrafe bis zu 50.000 PLN.

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist von 7 Werktagen fuer die erste Mitteilung bzw. Aktualisierung der bereits im WiEReG eingetragenen Daten fuehrt zur Verhaengung einer Geldstrafe bis zu 1 Mio. PLN gegen den Verpflichteten – daran hat sich nichts geaendert.

Statt einer Zusammenfassung

In der Polnischen Ordnung gibt es viele umstrittene und unvollstaendige aenderungen. Daher gehen wir davon aus, dass wir diesen Artikel in den naechsten 11 Monaten mehr als einmal aktualisieren muessen.

ERFAHREN SIE MEHR
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um ueber die wichtigsten rechtlichen, finanziellen und stuerrechtlichen Fragestellungen auf dem Laufenden zu sein!
Jetzt abonnieren