- Für wen gilt die globale Mindeststeuer und welche Herausforderungen bringt sie mit sich?
- Was sind die Schwellenwerte für den konsolidierten Umsatz?
- Welche Pflichten können für polnische Unternehmen vor 2025 gelten?
Davon lesen Sie in diesem Beitrag.
In dem letzten Beitrag unserer Beitragsriehe zur globalen Mindeststeuer (Pillar 2) informierten wir über die Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs über Ergänzungsbesteuerung der Geschäftseinheiten von multinationalen und inländischen Unternehmensgruppen. Der Zweck der implementierten Lösung besteht in der Entgegenwirkung der Steuererosion und Zahlung der Steuern durch globale Unternehmensgruppen, wenn der effektive Steuersatz in einem bestimmten Steuerhoheitsgebiet, in dem die jeweilige Gruppe tätig ist, unter 15 % liegt. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Unternehmen vom globalen Mindeststeuersystem betroffen sein werden und wir besprechen seine Schwellenwerte.
Für wen gilt die Ergänzungssteuer?
Wie wir in einem früheren Beitrag zur Umsetzung der Pillar 2-Regelungen kurz angedeutet haben, gelten die neuen Bestimmungen für:
- multinationale Unternehmensgruppen mit Tochtergesellschaften in anderen Staaten (einschließlich Polen), bei denen die Muttergesellschaft außerhalb Polens ansässig ist;
- multinationale Unternehmensgruppen mit Tochtergesellschaften in anderen Staaten, bei denen die Muttergesellschaft in Polen ansässig ist;
- inländische Unternehmensgruppen, die ausschließlich in Polen tätig sind.
Entgegen den OECD-Mustervorschriften gilt die Ergänzungssteuer nicht nur für multinationale Unternehmensgruppen, sondern auch für Gruppen, deren alle Geschäftseinheiten in demselben Mitgliedstaat (z. B. Polen) ansässig sind.
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Wie ist der Mindestumsatz einer Unternehmensgruppe in der Pillar 2-Richtlinie definiert?
Die Voraussetzung für die Anwendung der neuen Regelungen ist, dass eine Unternehmensgruppe eine Schwelle von 750 Mio. EUR für den konsolidierten Jahresumsatz überschreitet. Wichtig ist, dass die bestimmte Unternehmensgruppe diesen Schwellenwert in mindestens zwei der vier Jahre vor dem jeweiligen Steuerjahr überschreiten muss.
Der im globalen Mindeststeuersystem vorgesehene Schwellenwert entspricht daher dem Schwellenwert, der bisher für die Zwecke des Country-by-Country Reporting (Mitteilungen eines Unternehmens, das Teil einer Unternehmensgruppe ist) galt. Das bedeutet, dass polnische Unternehmen bereits prüfen können, ob sie von den neuen Vorschriften betroffen sind, indem sie überprüfen, ob sie in den Vorjahren die CBC-P eingereicht haben.
Angesichts der Tatsache, dass die Vorschriften am 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen, ist der konsolidierte Umsatz einer Unternehmensgruppe für die Jahre 2021-2024 (wenn das Steuerjahr einer bestimmten Gruppe mit dem Kalenderjahr zusammenfällt) relevant, um festzustellen, ob das jeweilige Unternehmen der durch Pillar 2 eingeführten Steuer unterliegt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass einige Verpflichtungen polnische Unternehmen bereits 2024 betreffen werden, was bedeutet, dass auch die Ergebnisse für 2020-2023 berücksichtigt werden müssen.
Nach den erläuternden Daten, die sich aus den CBC-P-Informationen ergeben, wird geschätzt, dass die neuen Verpflichtungen im Bereich der globalen Mindeststeuer für bis zu 8.000 Unternehmen gelten werden, die den multinationalen Unternehmensgruppen angehören, und nur für einige Dutzend multinationale Unternehmensgruppen mit der obersten Muttergesellschaft aus Polen.
Fehlende Vorschriften vs. Pflichten polnischer Unternehmen
Es ist erwähnenswert, dass Polen die Bestimmungen der Pillar 2-Richtlinie Anfang 2024 hätte umsetzen sollen. Die Nichtumsetzung dieser Vorschriften in Polen innerhalb der gesetzten Frist bedeutet jedoch nicht, dass sie keine Auswirkungen auf polnische Unternehmen haben. Multinationale Unternehmensgruppen aus den Ländern, in denen die Bestimmungen der Pillar 2-Richtlinie umgesetzt wurden (z. B. aus Deutschland, Niederlanden, Großbritannien), die Tochtergesellschaften in Polen haben, sind verpflichtet, den effektiven Steuersatz in Polen zu berechnen und die Steuer zu zahlen, wenn dieser Steuersatz den Schwellenwert von 15 % nicht überschreitet.
Das bedeutet, dass Muttergesellschaften aus den Ländern, in denen die Bestimmungen der Pillar 2-Richtlinie umgesetzt wurden, von ihren polnischen verbundenen Unternehmen verlangen können, ihnen viele detaillierte Daten bereitzustellen, die für die Berechnung des effektiven Steuersatzes in Polen erforderlich sind.
Es ist auch zu beachten, dass die Berechnung des effektiven Steuersatzes nicht mit der Berechnung der Körperschaftsteuer zusammenhängt – es handelt sich um ein völlig neues System, das auf spezifischen Buchhaltungsdaten basiert und dessen Implementierung eine ziemlich große Herausforderung darstellen kann. Es lohnt sich, schon jetzt mit den Vorbereitungen auf die Anpassung an die neuen Anforderungen zu beginnen, aber zunächst empfehlen wir Ihnen, zu prüfen, ob die neuen Vorschriften für Sie gelten.
Im nächsten Beitrag werden wir erläutern, welche Unternehmen von den neuen Ergänzungssteuerpflichten nicht betroffen sein werden.
Sollten Sie Fragen dazu haben oder möchten Sie dieses Thema näher besprechen, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.