In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:
- Ab wann wird KSeF obligatorisch?
- Welche Maßnahmen ergreift das Finanzministerium im Bereich KSeF?
- Wird die Umsetzung des KSeF verschoben und sind weitere öffentliche Konsultationen zu strukturierten elektronischen Rechnungen möglich?
Obligatorisches Landesweites E-Rechnungssystem in Kürze verfügbar – Finanzministerium bestätigt den KSeF-Zeitplan
In der Antwort auf die parlamentarische Anfrage Nr. 8479 hat das polnische Finanzministerium bestätigt, dass die Verpflichtung zur Nutzung des Landesweiten E-Rechnungssystems (KSeF) nach dem derzeitigen Zeitplan in Kraft treten wird. Die Pflicht zur Nutzung des KSeF und zur Ausstellung von E-Rechnungen gilt:
- ab dem 1. Februar 2026 – für Steuerpflichtige, deren Jahresumsatz 200 Mio. PLN übersteigt,
- ab dem 1. April 2026 – für andere in Polen tätige Steuerpflichtige.
Gleichzeitig hat das Ministerium betont, dass es mit keiner weiteren Fristverschiebung rechnet.
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Obligatorische Nutzung des KSeF hat für das Finanzministerium derzeit Priorität
Das Finanzministerium betont, dass die Pflicht zur Ausstellung strukturierter Rechnungen im KSeF nach wie vor eine seiner Hauptprioritäten ist. Parallel dazu wird intensiv an der neuen Systemarchitektur gearbeitet und es werden betriebswirtschaftliche und gesetzgeberische Voraussetzungen überprüft. Der Zweck dieser Maßnahmen besteht darin, die Effektivität, Leistung und Zuverlässigkeit des Systems in seiner endgültigen Version sicherzustellen.
Der neue Gesetzentwurf zur Rechnungsstellung im KSeF soll dem Ministerrat im zweiten Quartal 2025 vorgelegt werden und wird die wichtigsten Postulate enthalten, die von Unternehmern in den bisher durchgeführten Konsultationen eingereicht wurden.
Wichtig ist, dass das Finanzministerium weitere Konsultationsrunden nicht ausschließt. Dies lässt jedoch Zweifel aufkommen, ob Steuerpflichtige genügend Zeit haben werden, sich angemessen auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Legisvakanz immer noch ungewiss
Obwohl das Ministerium die Fortsetzung des Dialogs mit den Unternehmern erklärt (und Informationsmaßnahmen ankündigt), hat es noch nicht klar angegeben, wie viel Zeit Steuerpflichtige haben werden, um sich auf die neuen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausstellung strukturierter Rechnungen über das KSeF vorzubereiten.
Der Mangel an klaren Informationen weckt berechtigte Bedenken sowohl bei großen Unternehmen als auch bei KMU, die kostspielige und zeitaufwändige Maßnahmen wie die Anpassung der Buchhaltungssysteme, Mitarbeiterschulungen oder Integrationstests planen müssen. Mögliche weitere öffentliche Konsultationen könnten den gesamten Gesetzgebungsprozess weiter verzögern und somit die Zeit für eine wirksame Umsetzung des Systems verkürzen, nachdem seine endgültige Form bekannt ist.
Wie geht es weiter mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen in Polen?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir nach der Antwort des Finanzministeriums sicher sein können, dass das obligatorische KSeF für die meisten Unternehmen im April 2026 in Kraft treten wird. Allerdings müssen sich die Unternehmer noch eine Weile gedulden, bis ihnen die endgültige Form des modifizierten KSeF bekannt ist.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben (oder Unterstützung bei der Vorbereitung auf KSeF benötigen), sollten Sie die von unseren Steuerberatern vorbereiteten Q&A zum KSeF lesen und sich an die Experten von RSM Poland wenden.