Małgorzata SKÓRA
Junior Accountant bei RSM Poland

Die Bestimmung des Wertes von Vermögensgegenstaenden und Schulden beeinflusst nicht nur die in der Bilanz (dem Bericht ueber Finanzlage des Unternehmens) dargestellten Posten, sondern auch das Finanzergebnis des Unternehmens. Da eine der Aufgaben des Rechnungswesens auf der Bereitstellung der Informationen ueber den Wirtschaftswert des Unternehmens beruht, begann man den beizulegenden Zeitwert sowohl bei der Zugangs- als auch bei der Folgebewertung in einem höheren Maße in Anspruch zu nehmen. Dieser Parameter der Bewertung, der grundsaetzlich dem Marktwert entspricht, rief zahlreiche Kontroversen aufgrund der Unregelmaeßigkeiten in der Rechnungslegung hervor.

Bedeutung der Bewertung im Rechnungswesen

Der BegriffRechnungswesen” hat gegenwaertig eine Doppelbedeutung. Das Rechnungswesen kann man als eine wissenschaftliche Disziplin betrachten, die aufgrund der durchgefuehrten Pruefungen die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Verfassern von Finanz- und Nichtfinanzinformationen und deren Adressaten ermöglicht. Dieser Begriff steht auch fuer eine praxisorientierte Taetigkeit, die auf der Durchfuehrung von bestimmten Handlungen bei den Wirtschaftssubjekten durch qualifizierte Personen beruht.1

Es kann ein externes Rechnungswesen, d.h. Finanzbuchhaltung fuer externe Zwecke sowie ein internes Rechnungswesen fuer interne Zwecke sein.

Abbildung 1 Grundlegende Abhaengigkeiten zwischen dem internen Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung

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Quelle: Eigene Bearbeitung aufgrund R. Patterson: Kompendium terminów z zakresu rachunkowości po polsku i angielsku [Kompendium der Begriffe im Bereich des Rechnungswesens auf Polnisch und Englisch], CFRR, Warszawa 2015, S. 377-378.

Eine besondere Bedeutung hat in dem Rechnungswesen die Bewertung, die die Widerspiegelung der Wirklichkeit durch die Darstellung der realen Prozesse in der finanziellen Dimension zum Ziel hat.2 Mit anderen Worten: die Bewertung beruht auf dem Ausdruck der Sachverhalte, Nuetzlichkeiten und Eigenschaften von Gegenstaenden, Guetern, Subjekten, Qualitaet und Dienstleistungen in den Werteinheiten.3

In dem Wörterbuch fuer polnische Sprache ist der Begriff „Bewertung” als „Bestimmung des materiellen Wertes fuer etwas” erlaeutert. Aus dieser Definition geht hervor, dass der Bewertungsprozess als Zuordnung des materiellen Wertes den Sachen und Sachverhalten anzusehen ist und vor dem Beginn der Bewertung die Art des Wertes bestimmt werden soll, die Gegenstand unserer Suche ist.

Arten der Bewertung

Die Bewertung gilt als Prozess der Wertschaetzung, der auf der gleichzeitigen Beruecksichtigung der Eigenschaften des Objekts und Absichten des Subjekts beruht, dessen Ziel die Zuordnung eines monetaeren Wertes den Sachverhalten oder Objekten im Unternehmen ist. Es ist zu betonen, dass die Durchfuehrung einer Bewertung ohne das Vorliegen eines Objekts und Subjekts nicht möglich ist.4

In dem Rechnungswesen kann man folgende Arten der Bewertung unterscheiden:

  • Bewertung der Unternehmen und einzelnen Vermögensgegenstaende
  • Zugangs- und Folgebewertung

Die Durchfuehrung der Bewertung in einem Unternehmen ist einem vorrangigen Ziel der wirtschaftlichen Taetigkeit unterordnet, d.h. der Steigerung des Marktwertes des Unternehmens, was fuer den Anstieg des Einkommens dessen Eigentuemer guenstig ist.

Die Bewertung des Unternehmens als Ganzes wird im Falle seiner Vermietung, Versicherung dessen Verkaufs, uebergabe im Rahmen des Leasings und Einbringung als Sacheinlage in ein anderes Unternehmen durchgefuehrt. Es ist auch zu betonen, dass diese Bewertung in der Regel einmalig ist. Die Bewertung beruht dann auf einer wertorientierten Messung des Unternehmens und seiner Vermögensgegenstaende zur uebermittlung von zuverlaessigen Informationen, die eine Bewertung der Ergebnisse der in der Vergangenheit vorgenommenen Handlungen ermöglichen sowie die guenstigsten Entscheidungen in der Zukunft treffen lassen.5

Das Bewertungsverfahren fuer einzelne Vermögensgegenstaende ist in den Rechtsvorschriften und Rechnungslegungsstandards beschrieben. Es ist auch möglich, alternative Lösungen anzuwenden, die in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des jeweiligen Unternehmens praesentiert werden.

Die Abbildung 2 veranschaulicht die Abhaengigkeiten zwischen der Bewertung von Unternehmen und Bewertung ihrer einzelnen Vermögensgegenstaende.

Abbildung 2 Abhaengigkeiten zwischen der Bewertung von Unternehmen und Bewertung ihrer einzelnen Vermögensgegenstaende

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Quelle: Eigene Bearbeitung aufgrund: S. Hońko: Koncepcja ostrożnej wyceny. [Konzept des Vorsichtsprinzips], zit. Pos., S. 18.

Bewertungsmodelle

Die Zugangsbewertung wird einmalig zum Zeitpunkt der Aufnahme eines neuen Vermögensgegenstands in die Buecher durchgefuehrt. Die Folgebewertung wird dagegen zyklisch, zum Bilanzstichtag vorgenommen.

Als vorrangiges Prinzip bei der Durchfuehrung der Bewertung im Rechnungswesen gilt das Konzept eines (wahren) und zuverlaessigen Bildes ueber reale Prozesse.

Die Betrachtungsweise der Bewertung in den Rechnungslegungssystemen der einzelnen Laender basiert jedoch auch zwei abweichenden Ansaetzen – einem wertorientierten und einem transaktionsorientierten Ansatz.

Das wertorientierte Modell, das auch der bilanzorientierte Ansatz genannt wird, wird meistens in den angelsaechsischen Laendern angewendet. Seine Grundsaetze sind:6

  • die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden basiert auf dem beizulegenden Zeitwert,
  • der Ertrag wird durch das Unternehmen zum Zeitpunkt des Anstiegs seiner Vermögenswerte bzw. Rueckgangs seiner Schulden (ausgenommen Kapitaltransaktionen) erzielt. In diesem Modell enthaelt der Gewinn den realisierten und nicht realisierten Teil (der sich aus der Neubewertung ergibt),
  • der Hauptbestandteil eines Jahresabschlusses ist Bilanz.

Ein anderes Modell, das auch ergebnisorientierter Ansatz genannt wird, wird in den Laendern Kontinentaleuropas genutzt, und seine Grundsaetze sind:

  • die Vermögenswerte und Schulden werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet,
  • der Ertrag kann nur zum Zeitpunkt des Verkaufs erfasst werden,
  • in der Bilanz wird die Zusammenstellung der Schlusssalden dargestellt.

Der ergebnisorientierte Ansatz zielt grundsaetzlich auf die Darstellung von Informationen ueber vergangene Geschaeftsvorfaelle in dem jeweiligen Unternehmen ab und als der wichtigste Bestandteil des Jahresabschlusses gilt die Gewinn- und Verlustrechnung.

Zusammenfassung

Zusammenfassend laesst sich sagen, dass sich eine ordnungsgemaeße Bewertung von Aktiva und Passiva auf die Genauigkeit von Jahresabschluessen sowie das Finanzergebnis des jeweiligen Unternehmens erheblich auswirkt. Brauchen Sie Unterstuetzung bei der Durchfuehrung einer ordnungsgemaeßen Bewertung fuer Zwecke der Rechnungslegung Ihres Unternehmens, kontaktieren Sie bitte unsere Experten.

 

[1] Ł. Matuszak: Wycena a wiarygodność i porównywalność sprawozdania finansowego [Dt. Bewertung vs. Zuverlaessigkeit und Vergleichbarkeit eines Jahresabschlusses], Poznań 2012, S..18-19.

[2] S. Hońko: Wycena w rachunkowości znaczenie, podstawy, parametry i zasady [Bewertung im Rechnungswesen. Bedeutung, Grundlagen, Parameter und Grundsaetze], Wydawnictwo Produkcyjno- Handlowe ZAPOL Dmochowski, Sobczyk Spj, Szczecin 2013, S. 13. 

[3] Unter der Redaktion von D. Łaguna, T.M. Łaguna: Podstawy wyceny nieruchomości przedsiębiorstw organizacji i zasobów [Grundlagen der Bewertung von Immobilien, Unternehmen, Organisationen und Ressourcen], UWM, Olsztyn 2014, S. 8.

[4] S. Hońko: Koncepcja ostrożnej wyceny w rachunkowości [Konzept des Vorsichtsprinzips im Rechnungswesen], Wydawnictwo Naukowe Uniwersytetu Szczecińskiego, Szczecin 2008, S. 15.

[5] A. Kamela-Sowińska: Wartość firmy [Firmenwert], PWE, Warszawa 1996, S. 135.

[6] J. Gierusz: Koszt historyczny czy wartość godziwa – dylematy wyceny w rachunkowości [Anschaffungs- vs. Herstellungskosten vs. Fair Value – Bewertungsdilemmas in der Rechnungslegung] Zeszyty Teoretyczne Rachunkowości [Theoretische Rechnungslegungshefte], Band 62 (118). Stowarzyszenie Księgowych w Polsce [Verein der Buchhalter in Polen], Warszawa 2011, S. 113.