In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Was sind Marketingaktivitäten im Sport und was umfassen sie?
  • Wie wird Sportsponsoring besteuert?
  • In welchem Staat wird die Vergütung des Sportlers besteuert, die er vom Sponsor als Gegenleistung für die Förderung des Images des Unternehmens im Ausland erhält?

Unternehmen, die sich entscheiden, ihr Markenimage aufzubauen, sind immer mehr bereit, bei Sportveranstaltungen mitzumachen. Schließlich ist die Unterstützung von Vereinen, Mannschaften und einzelnen Spielern – unabhängig von der Branche des Sponsors – eine großartige Möglichkeit, sowohl lokal als auch international für seine Dienstleistungen oder Waren zu werben. Da sich das Sportmarketing ständig weiterentwickelt – der beste Beweis dafür ist die Allgegenwart von Logos, die sowohl auf den T-Shirts der Spieler als auch auf ihrer Ausrüstung zu finden sind – lohnt es sich, bei der Vorbereitung auf die Unterzeichnung eines Sponsoringvertrags einen genaueren Blick auf die Frage der Besteuerung von Einkünften eines Sportlers aus der Markenwerbung zu werfen.

 

Sponsoringvertrag

Sponsoring ist Finanzierung von etwas (oder jemandem) im Austausch für Werbung. Es ist also eine Form des Marketings, dank der der Sponsor ein positives Image seiner Marke schafft, indem er verschiedene Arten von Veranstaltungen begleitet.

Bei dem Sponsoringvertrag handelt es sich um einen Innominatkontrakt, was bedeutet, dass die Regeln für seine Erstellung nicht direkt im polnischen Recht geregelt sind. Daher können die Vertragsparteien – der Sponsor und der Sportler bzw. sein Vertreter – seine Bestimmungen in beliebiger Weise gestalten. Die einzige Voraussetzung für die Gültigkeit einer solchen Urkunde ist, dass Inhalt und Zweck des Vertragsverhältnisses nicht im Widerspruch zur Art (Natur) der Beziehung zwischen den Parteien, zum Gesetz oder zu den Grundsätzen des sozialen Zusammenlebens stehen.

Es gibt zwei Arten von Sponsoring, d.h. das sog. echte Sponsoring (gekennzeichnet durch die Gegenseitigkeit der Leistung) und das unechte Sponsoring (ähnlich einer Spende und bestehend in einer einseitigen Leistung).

Einkunftsquelle für einen Sportler aus einem Sponsoringvertrag

Im Falle des echten Sponsorings im Sport – d.h. einer Tätigkeit, bei der der Sponsor Geld überweist (oder Dienstleistungen erbringt), für die der Sportler dagegen für seine Marke wirbt – werden die Einkünfte des Sportlers gemäß den polnischen Steuervorschriften als Einkünfte aus selbständig ausgeübter Tätigkeit eingestuft.

 

Abrechnung der Einkünfte des Sportlers aus den Sponsoringverträgen auf Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen

Gemäß Artikel 17 des Musterabkommens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) können Einkünfte eines Sportlers, die aus der in dieser Eigenschaft selbständig ausgeübten Tätigkeiten erzielt werden, in dem Staat besteuert werden, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wird.

Die Formulierung „können besteuert werden” bedeutet, dass die Einkünfte des Sportlers sowohl im Quellenstaat als auch im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung (und der Anwendung der geeigneten Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, d. h. der Freistellungsmethode unter Progressionsvorbehalt oder der Anrechnungsmethode) unterliegen. 

In unserem Blog befassten wir uns bereits mit der Freistellungsmethode unter Progressionsvorbehalt und mit der Anrechnungsmethode, als wir über die Steuer auf die Preise schrieben, die bei ausländischen Turnieren und Wettbewerben gewonnen werden.

Darüber hinaus wird im Kommentar zum Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung darauf hingewiesen, dass die Bestimmung des Art. 17 Abs. 1 auch auf Honorare für die Werbung und Förderung eines Sportlers anwendbar sein kann, vorausgesetzt jedoch, dass diese Einkünfte im Zusammenhang mit der sportlichen Tätigkeit stehen, die in einem bestimmten Staat ausgeübt wird. Der Ort der Besteuerung dieser Einkünfte ist der Ort der Tätigkeitsausübung, nicht das Staat der Finanzierungsquelle.

Beispiel: Ein Sportler, der in Polen steuerlich ansässig ist, hat einen Sponsoringvertrag mit einem deutschen Unternehmen abgeschlossen und tritt bei Turnieren in einer Sportkleidung mit dem Logo des Sponsors auf, wofür er eine Vergütung von dem Sponsor erhält. Der Sportler wirbt für diese Marke bei Wettkämpfen auf der ganzen Welt. Das bedeutet, dass das Honorar des Sportlers zunächst in den Ländern besteuert wird, in denen er die sportliche Tätigkeit ausübt, und dann – nach Anwendung einer geeigneten Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung – in Polen. 

Wie der Leiter der Oberfinanzdirektion Katowice in einem ähnlichen Fall festgestellt hat, „bedeutet die Tatsache, dass die Finanzierungsquelle aus Deutschland kommt, nicht, dass die Einkünfte in Deutschland erzielt wurden. Die Einkünfte werden in dem Land erzielt, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird” (Steuervorbescheid des Leiters der Oberfinanzdirektion vom 21. Januar 2009, Az. IBPBII/1/415-35/08/BJ).

Da die Steuerabrechnungen der Sportler, die an zahlreichen internationalen Turnieren und Veranstaltungen teilnehmen, viele Fragen und Zweifel aufwerfen können, können sich alle Personen, die sich für dieses Thema interessieren, an unsere Experten wenden, die sie in diesem Bereich gerne unterstützen.