In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Wer ist verpflichtet, eine Steuergestaltung auf dem MDR-3-Formular mitzuteilen?
  • In welchen Fällen muss man das MDR-3 einreichen?
  • Welche Informationen sind im MDR-3-Formular anzugeben?

Falls die Tätigkeiten eines bestimmten Unternehmens dazu führen, dass Steuergestaltungen durch die Einreichung des MDR-1-Formulars gemeldet werden müssen, sind Intermediäre, Hilfsintermediäre und Nutzer in einigen Fällen vorschriftsgemäß verpflichtet, zusätzliche Formulare auszufüllen und bei den zuständigen Behörden einzureichen. In unseren vorherigen Blogbeiträgen haben wir die Einreichung von MDR-1 und MDR-2 behandelt und dieses Mal ist es an der Zeit, einen Blick darauf zu werfen, wie man mit dem MDR-3-Formular vorgehen soll.

 

Wer ist verpflichtet, eine Steuergestaltung auf dem MDR-3-Formular mitzuteilen?

Die Pflicht zur Einreichung des MDR-3-Formulars liegt beim Nutzer

Der Nutzer ist verpflichtet, das MDR-3-Formular einzureichen, wenn er in einem bestimmten Abrechnungszeitraum Tätigkeiten ausgeübt hat, die Teil einer Steuergestaltung sind, oder einen Steuervorteil erlangt hat, der sich aus dieser Steuergestaltung ergibt.

Laut einer vom Finanzministerium veröffentlichten Statistik haben die Steuerpflichtigen seit dem Inkrafttreten von Mandatory Disclosure Rules (MDR) bis zum 30. September 2023 insgesamt 43.650 MDR-3-Formulare (Primär- und Ergänzungsformulare) eingereicht. 

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Bis wann ist das MDR-3-Formular einzureichen?

Der Nutzer ist verpflichtet, das MDR-3-Formular bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Steuererklärung für den Abrechnungszeitraum einzureichen, in dem die Tätigkeiten, die Teil einer Steuergestaltung sind, ausgeübt wurden oder in dem der Nutzer einen Steuervorteil aus dieser Gestaltung erlangt hat.

Falls die Anwendung der Steuergestaltung die Erlangung eines Steuervorteils, z. B. bei der Körperschaftsteuer, ermöglicht hat, reicht der Nutzer die MDR-3-Miteilung bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung von CIT-8 für das letzte Steuerjahr ein, d. h. bis zum Ende des dritten Monats des Folgejahres. Sofern die Steuergestaltung hingegen zu einem Steuervorteil bei der Einkommensteuer geführt hat (z. B. zur Anwendung von 50% Werbungskosten für Urheber), läuft die Frist für die Einreichung von MDR-3 Ende Januar des Folgejahres ab. 

In den Erläuterungen zu MDR wies das Finanzministerium darauf hin, dass, wenn eine Steuergestaltung bei mehr als einer Steuer zu Vorteilen führt (und diese Steuern in verschiedenen Abrechnungszeiträumen abgerechnet werden – z. B. Körperschaftsteuer jährlich und Umsatzsteuer monatlich), es nicht erforderlich ist, das MDR-3-Formular zweimal einzureichen, sondern es ausreichend ist, es in dem Abrechnungszeitraum derjenigen Steuer einzureichen, auf die sich die Steuergestaltung hauptsächlich bezieht.

 

Welche Informationen sind im MDR-3-Formular anzugeben?

Der Nutzer hat im MDR-3-Formular Folgendes anzugeben:

  • Registriernummer für Steuergestaltung (NSP) und
  • Höhe des Steuervorteils, der sich aus der Steuergestaltung ergibt – falls der Nutzer einen solchen Vorteil in einem bestimmten Abrechnungszeitraum erlangt hat.

Sofern die Steuergestaltung keine NSP hat, sollte der Nutzer im MDR-3-Formular diejenigen Informationen über die Steuergestaltung angeben, die im MDR-1-Formular angegeben sind. 

 

Wer kann das MDR-3-Formular unterzeichnen?  

Nach Art. 86j § 4 der Abgabenordnung (AO-PL) kann das MDR-3-Formular von folgenden Personen unterzeichnet werden:

  • einer natürlichen Person – im Falle eines Steuerpflichtigen, der natürliche Person ist;
  • einer Person, die vom ausländischen Unternehmer zur Vertretung in der Zweigniederlassung ermächtigt wurde – im Falle eines Steuerpflichtigen, der ein ausländischer Unternehmer ist und eine Zweigniederlassung in Polen hat,
  • einer vertretungsberechtigten Person – im Falle von sonstigen Steuerpflichtigen.

Darüber hinaus schließt diese Bestimmung unmittelbar die Möglichkeit aus, das MDR-3-Formular durch einen Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Daher ist zu beachten, dass der Bevollmächtigte das MDR-1-Formular unterzeichnen kann, was jedoch beim MDR-3-Formular nicht möglich ist (es muss gemäß der Vertretungsregelung des einreichenden Rechtsträgers unterzeichnet werden).