In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:
- Wie viele Betriebsprüfungen wurden 2024 in Polen durchgeführt?
- Welche Steuerabrechnungen werden in Polen am häufigsten geprüft?
- Wie können Sie das Risiko einer Betriebsprüfung im polnischen Unternehmen senken?
Wie war die Tätigkeit der Finanzbehörden im vergangenen Jahr und mit wie viele Betriebsprüfungen und steuerlichen Vorprüfungen können polnische Steuerpflichtige in den kommenden Jahren erwarten? Professionelle Steuerberater, die die Steuerpflichtigen bei den Kontakten mit den Finanzbehörden vertreten, haben keine Zweifel: In naher Zukunft können wir mit einer verstärkten Tätigkeit der Finanzbehörden im Bereich der steuerlichen Vorprüfung rechnen.
Betriebsprüfungen 2024 – was und wie oft haben Finanzbehörden geprüft?
Im Jahr 2024 ist die Zahl der Betriebsprüfungen im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
. 2023 wurden 13.023 Betriebsprüfungen durchgeführt, 2024 waren es 9.829. Die Zahl der Zoll- und Außenprüfungen ging ebenfalls zurück, aber in ihrem Fall war der Rückgang unbedeutend: Im Jahr 2023 wurden 7.186 Prüfungen abgeschlossen, während im Jahr 2024 – 7.043.
Der Rückgang der Zahl der Betriebsprüfungen sowie Zoll- und Außenprüfungen bedeutet jedoch keine Schwächung der Tätigkeit der Finanzbehörden. Sie nutzen zunehmend steuerliche Vorprüfung, um die Richtigkeit von Abrechnungen zu prüfen, die eine weniger formalisierte, schnellere und bequemere Form der Prüfung der Steuerpflichtigen darstellt. Dieser Trend spiegelt sich in den Statistiken wider, wonach die Zahl der durchgeführten steuerlichen Vorprüfungen zunimmt – im Jahr 2024 wurden bereits 2.393.739 durchgeführt, über 110.000 mehr als im Jahr 2023. Einer der Gründe für eine so große Anzahl ist wahrscheinlich die Tatsache, dass die steuerliche Vorprüfung nicht zeitlich begrenzt ist, wie es bei einer Betriebsprüfung der Fall ist, und dass Finanzbehörden im Rahmen dieses Verfahrens die Richtigkeit der Abrechnungen in ausgewählten Perioden mit beliebiger Häufigkeit prüfen können.
Bei der Analyse der verfügbaren Statistiken kann der Schluss gezogen werden, dass steuerliche Vorprüfungen zur Prüfung der Richtigkeit von Steuerabrechnungen verwendet werden, während Betriebsprüfungen sowie Zoll- und Außenprüfungen dann stattfinden, wenn Finanzbehörden Unregelmäßigkeiten bei einem bestimmten Steuerpflichtigen erwarten. Dies wird durch die hohe Effektivität (d. h. die Rate der Unregelmäßigkeiten, die in den Abrechnungen der Steuerpflichtigen infolge einer Prüfung aufgedeckt wurden) sowohl der Betriebsprüfungen (99 %) als auch der Zoll- und Außenprüfungen (98 %) belegt. Es kann als interessant angesehen werden, dass die Effektivität der Betriebsprüfungen höher ist als diejenige, die im Jahr 2025 erreicht werden soll. Gemäß der Anordnung des Finanzministers über die Festlegung der Tätigkeits- und Entwicklungsrichtungen der Landesfinanzverwaltung für die Jahre 2025-2028 beträgt die für 2025 angenommene Effektivität der Auswahl der zu prüfenden Steuerpflichtigen nämlich 93,1 %.
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Quellensteuer und Steuerhinterziehung sind für Finanzbehörden von besonderem Interesse
Die meisten Betriebsprüfungen sowie Zoll- und Außenprüfungen betreffen nach wie vor die Umsatzsteuer. Die Finanzbehörden konzentrieren sich in erster Linie auf die Aufdeckung von Betrug im Zusammenhang mit Karussellgeschäften.
In den letzten zwei Jahren haben Experten, die professionelle Steuerberatung für Unternehmen bieten, einen deutlichen Anstieg des Interesses der Finanzbehörden an der Quellensteuer festgestellt – in diesem Zusammenhang werden vor allem große Unternehmen geprüft, die in Polen investieren. Bei der Prüfung der Richtigkeit der Quellensteuerabrechnungen nutzt die Finanzverwaltung immer häufiger die Möglichkeit, Informationen mit Finanzbehörden aus anderen Ländern auszutauschen und zu prüfen, ob das Unternehmen, an das der polnische Steuerpflichtige die Forderungen gezahlt hat, tatsächlich eine Geschäftstätigkeit in seinem Land ausübt und ob es als wirtschaftlicher Eigentümer der von der polnischen Gesellschaft gezahlten Mittel angesehen werden kann. Die Verfahren in diesem Bereich sind in der Regel langwierig, weil der Informationsaustausch mit anderen Ländern zeitaufwändig ist.
Es ist auch erwähnenswert, dass die Tätigkeit der Finanzbehörden hier nicht endet; bei der Prüfung von Quellensteuerabrechnungen interessieren sich auch die Finanzbehörden für das Recht des Steuerpflichtigen, von einer Steuerbefreiung oder Steuerbegünstigung in Form der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes zu profitieren, die sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Staat ergibt, in dem der Empfänger der Forderungen ansässig ist.
Die Finanzbehörden führten auch fast 30 Verfahren zur Anwendung der allgemeinen Missbrauchsregel durch. Diese Zahl ist nicht groß, aber es ist zu erwarten, dass das Interesse der Finanzverwaltung an diesem Bereich nur noch wachsen wird. Daher sollten Steuerpflichtige versuchen, bereits bei der Durchführung von Transaktionen das Risiko zu verringern, dass sie als künstlich oder ohne wirtschaftliche Rechtfertigung angesehen werden.
Auch im Bereich der Verrechnungspreise werden Prüfungen durchgeführt – der Umfang der Dokumentation ist in der Regel breit, deshalb nehmen sie die Finanzbehörden genauer unter die Lupe. Die Prüfungsbehörden führen Analysen und Vergleiche auf Basis von Datenbanken durch, anhand derer sie den Verlauf einzelner Transaktionen ermitteln und auf die marktüblichen Bedingungen beziehen können.
Betriebsprüfungen 2024 – prognostizierte Trends für 2025
Es ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Quellensteuer auch im Jahr 2025 Gegenstand eines verstärkten Interesses der Finanzverwaltung sein wird. Intensive Prüfungen sind auch im Bereich der Umsatzsteuer zu erwarten, die die Hauptquelle der Haushaltseinnahmen darstellt und immer auf der Liste der am häufigsten geprüften Steuern steht. Die Prüfung erstreckt sich in erster Linie auf Unternehmen, die in sensiblen Branchen tätig sind (z. B. Transport-, Kraftstoff- oder Bauindustrie) und Unternehmen, die immaterielle Dienstleistungen von erheblichem Wert erwerben (insbesondere von verbundenen Unternehmen). Bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer wurde im letzten Jahr keine Erhöhung der Haushaltseinnahmen verzeichnet, deshalb können diese Ertragsteuern 2025 Gegenstand eines erhöhten Interesses der Finanzbehörden sein.
Unternehmer sollten 2025 und in den Folgejahren sicherlich auch mit der hohen Aktivität der Finanzbehörden bei der Durchführung der steuerlichen Vorprüfungen rechnen. Da die Effektivität der Auswahl von Unternehmen für Betriebsprüfungen einer der Indikatoren für die Effektivität der Landesfinanzverwaltung ist, werden die Finanzbehörden dieses Instrument nur dann einsetzen, wenn sie auf der Grundlage der ihnen vorliegenden Daten die Unregelmäßigkeiten bei einem bestimmten Steuerpflichtigen erwarten. Um die Richtigkeit der Abrechnungen zu prüfen, beschränken sich die Finanzbehörden täglich eher auf die Durchführung der steuerlichen Vorprüfung.
Aus der Sicht der Steuerpflichtigen ist es wichtig, dass das steuerliche Vorprüfungsverfahren weitgehend vereinfacht wird und die Bestimmungen über die Erhebung von Beweisen durch die Finanzbehörden nicht anwendbar sind. Die Finanzbehörden informieren die Unternehmer oft nicht darüber und verlangen daher im Rahmen der steuerlichen Vorprüfung eine große Anzahl von Unterlagen und Daten, zu deren Bereitstellung Steuerpflichtige gesetzlich nicht verpflichtet sind.
Wie können Sie das Risiko einer Betriebsprüfung senken?
Obwohl die Vorschriften den Steuerpflichtigen während einer Betriebsprüfung eine Reihe von Rechten einräumen, ruft der Eingang einer Prüfungsanordnung bei den meisten Unternehmern immer noch Stress hervor. Daher fragen sich viele von ihnen, wie sie das Risiko einer Betriebsprüfung im Unternehmen verringern und sich im Falle ihrer Durchführung schützen können.
Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Mio. EUR sollten sich für das Kooperationsprogramm interessieren. Dieses Modell der Kooperation zwischen dem Steuerpflichtigen und der Landesfinanzverwaltung geht davon aus, dass der Steuerpflichtige im Wesentlichen die Prüfung seiner eigenen Abrechnung selbst durchführt und das Finanzamt die vom Unternehmen implementierten Kontrollmechanismen überwacht.
Um das Risiko der Prüfung der Richtigkeit von Quellensteuerabrechnungen zu verringern, lohnt es sich, beim Finanzamt Lublin einen Antrag auf Abgabe einer Stellungnahme zur Anwendung der Steuerbegünstigung zu stellen, die die Möglichkeit der Anwendung der Steuerbefreiung oder der Steuerbegünstigung aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens bestätigt. Es ist jedoch daran zu erinnern, dass die Einholung einer solchen Stellungnahme den Unternehmer nicht von der Pflicht entbindet, die gebotene Sorgfalt walten zu lassen, wenn die Erfüllung der Voraussetzungen überprüft wird, die ihn zur Anwendung einer Steuerbefreiung oder eines ermäßigten Steuersatzes berechtigen.
Um sich für den Fall einer Prüfung im Bereich der Verrechnungspreise abzusichern, kann das Unternehmen eine Vorabverständigung über die Verrechnungspreise (APA) abschließen. Diese Art von Vereinbarung, die zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde geschlossen wird und in der die Behörde die Wahl und die Art der Anwendung von Methode zur Überprüfung von Verrechnungspreisen, die bei Transaktionen mit verbundenen Unternehmen verwendet werden, akzeptiert, ist ein Instrument zur Verringerung des Risikos, dass die jeweilige Verrechnungspreismethode durch die Finanzbehörden in Frage gestellt wird.
Eine Sicherheit im Falle einer Betriebsprüfung ist auch ein Steuervorbescheid, dass dem Steuerpflichtgen erteilt wird. Der Schutz, den ein Steuervorbescheid bietet, drückt sich in dem Grundsatz des Nichtschadens aus, wonach ein Steuerpflichtiger, der sich von einem in seinem Fall erteilten Steuervorbescheid leiten lässt, in dieser Hinsicht keine negativen Konsequenzen (z. B. in Form von Strafen, die von den Finanzbehörden gegen ihn verhängt werden) erleiden soll. Damit der einzelne Steuervorbescheid jedoch wirklich schützend bleibt, sollte bei der Beantragung seiner Erteilung besonderes Augenmerk auf eine genaue und wahrheitsgemäße Beschreibung des Sachverhalts (oder des zukünftigen Ereignisses) gelegt werden, weil Unregelmäßigkeiten und Unstimmigkeiten in der Beschreibung die Finanzbehörden dazu veranlassen werden, diesen Steuervorbescheid in Frage zu stellen.
Zur Verringerung des Risikos im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung oder Zoll- und Außenprüfung soll man die Einführung eigener Lösungen zur Begrenzung des Auftretens von Unregelmäßigkeiten in Betracht ziehen. Eine Maßnahme zur Minimierung des mit einer Prüfung verbundenen Risikos ist z.B. die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen, das professionelle Steuerberatung bietet, und die Einführung regelmäßiger steuerlichen Durchsichten, die darauf abzielen, die Richtigkeit der Abrechnungen des Steuerpflichtigen zu überprüfen und die Sicherheit des Unternehmens und seiner Geschäftsführung zu erhöhen. Man sollte auch die Einführung von Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in Schlüsselbereichen der Steuerabrechnungen des Unternehmens wie z. B. Umsatzsteuer oder Quellensteuer überlegen.