Sollte Ihr Unternehmen Verkäuferdaten an polnische Finanzverwaltung melden? 

Die DAC7-Richtlinie verpflichtete die EU-Mitgliedstaaten, Vorschriften umzusetzen, die den digitalen Plattformbetreibern die Pflicht auferlegen, Informationen über Transaktionen zu melden, die von Verkäufern über ihre Plattformen getätigt werden. Dies erfordert nicht nur die Prüfung, ob das Unternehmen als Plattformbetreiber angesehen werden kann, sondern auch – falls er diesen Vorschriften unterliegt – die Ausarbeitung geeigneter Datenerhebungsverfahren.

Um den Betrieb von E-Commerce-Plattformen in Polen und der EU zu erleichtern, bieten die Steuerberater von RSM Poland ihre Unterstützung bei der Ergreifung geeigneter Maßnahmen und der Meldung relevanter Informationen an die Finanzverwaltung.

 

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die Verkäuferdaten erheben und die Dienste unserer Steuerberater in Anspruch nehmen soll

Mit den durch die Richtlinie eingeführten Regelungen wurden die Plattformbetreiber (d.h. Rechtsträger, die mit Verkäufern vereinbaren, diesen Verkäufern eine Plattform ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen) verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über Verkäufer (d.h. Rechtsträger, die während des Meldezeitraums die relevante Tätigkeit ausüben bzw. denen eine Vergütung dafür zusteht) zu melden, die keine freigestellten Verkäufer sind und in einem teilnehmenden Mitgliedstaat ansässig sind oder eine Immobilie in dem teilnehmenden Mitgliedstaat haben.

Weitere Informationen zu DAC7 (sowie kurze Erläuterungen zu meldepflichtigen Unternehmen und zum Gegenstand der Meldung) finden Sie in unserem Q&A-Beitrag.

 

Verpassen Sie keine Fristen – prüfen Sie, ab wann Plattformbetreiber meldepflichtig sind

Die polnischen DAC7-Vorschriften traten am 1. Juli 2024 in Kraft. Es ist jedoch zu beachten, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet waren, diese Richtlinie bis zum 31. Dezember 2022 umzusetzen, was bedeutet, dass der polnische Gesetzgeber sie mit einer Verzögerung von eineinhalb Jahren implementiert hat.

Nach DAC7 sind Plattformbetreiber verpflichtet, seit dem 1. Januar 2023 die Informationen über Verkäufer zu erheben. Der erste Meldezeitraum sollte der Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sein (was bedeutet, dass der Meldezeitraum einem Kalenderjahr entspricht).

Wichtig ist jedoch, dass sich die Verzögerung bei der Umsetzung der DAC7 in das polnische Rechtssystem auf die Festlegung des ersten Meldezeitraums nicht auswirkt. Dies hat zur Folge, dass Plattformbetreiber in der im Januar 2025 übermittelten Mitteilung Informationen für zwei Meldezeiträume, d. h. für die Jahre 2023-2024, bereitstellen müssen.

 

Warum lohnt es sich, bei der Erfüllung von Meldepflichten die Unterstützung der Berater in Anspruch zu nehmen?

Die Bestimmungen der Richtlinie schreiben den Rechtsträgern, die digitale Plattformen zur Verfügung stellen, die Meldepflichten vor, die u.a. die Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung relevanter Informationen über aktive Verkäufer und über das Verkaufsvolumen, Ausarbeitung und Einhaltung von Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten sowie Übermittlung der erhobenen Informationen an den Leiter der Landesfinanzverwaltung innerhalb der gesetzlichen Fristen umfassen.

Die Vorbereitung eines Unternehmens auf die Meldung aller erforderlichen Daten an die Finanzverwaltung und die Erfüllung seiner Verpflichtungen erfordert Zeit, Personaleinsatz und folglich auch finanziellen Einsatz.

Die Erfüllung der Meldepflichten wird auch dadurch nicht erleichtert, dass der polnische Gesetzgeber die DAC7-Richtlinie mehr als eineinhalb Jahre zu spät in das polnische Rechtssystem umgesetzt hat, was die Meldung von Informationen zugleich für den ersten und zweiten Meldezeitraum erschweren kann.

Aufgrund der zahlreichen Probleme, die bisher im Zusammenhang mit der Umsetzung der DAC7 in Polen aufgetreten sind (und auch unter Berücksichtigung der Probleme, die bei der Meldung auftreten können – z.B. Probleme bei der Beschaffung meldepflichtiger Informationen oder Probleme bei der Eingabe der richtigen Daten in Formulare) ist daher die von Steuerberatern angebotene Unterstützung bei der Umsetzung der DAC7-Regeln im jeweiligen Unternehmen eine vorteilhafte Lösung für digitale Plattformbetreiber.

 

Wie helfen die Experten von RSM Poland bei der Erfüllung der Verpflichtung zur Meldung von Informationen über Verkäufer?

Unsere Experten verfügen über umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der Meldung von Informationen über Verkäufer, dank derer wir Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der DAC7-Richtlinie bieten können.

Im Bereich der Meldung von Informationen über Verkäufer bietet RSM Poland folgende Leistungen:

  • wir führen eine Analyse durch und ermitteln, ob ein Unternehmen als Plattformbetreiber anzusehen ist,
  • wir prüfen, ob der Plattformbetreiber meldepflichtig ist,
  • wir geben an, welche Informationen über Verkäufer (und wann) zu erheben sind,
  • wir unterstützen Sie bei der Registrierung der Plattformbetreiber aus Mitgliedstaaten und Drittländern,
  • wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten,
  • wir unterstützen Sie bei der Meldung von Informationen über Verkäufer an den Leiter der Landesfinanzverwaltung.

Überzeugen Sie sich, wie wir auch Ihnen helfen können!

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