In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Wer ist Primärergänzungssteuerpflichtiger?
  • Ist die jeweilige Geschäftseinheit niedrig besteuert?
  • Entspricht der effektive Steuersatz dem Körperschaftsteuersatz von 19 % oder 9 %?
  • Wie sollten Sie den effektiven Steuersatz ordnungsgemäß berechnen?

Im September 2024 veröffentlichte das Finanzministerium einen geänderten Gesetzesentwurf über Ergänzungsbesteuerung der Geschäftseinheiten von multinationalen und inländischen Unternehmensgruppen. Der Schlüsselindikator, der für Unternehmen erforderlich ist, um die Primärergänzungssteuer abzurechnen, ist der effektive Steuersatz, der berechnet wird, um festzustellen, ob es sich bei einem bestimmten Steuerhoheitsgebiet um ein Niedrigsteuergebiet handelt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Ergänzungssteuer entsteht, wenn der effektive Steuersatz (ETR) für einen bestimmten Staat/ein bestimmtes Steuerhoheitsgebiet für das jeweilige Steuerjahr weniger als 15 % beträgt.

 

Wer ist Primärergänzungssteuerpflichtiger?

Primärergänzungssteuerpflichtige sind in Polen gelegene:

  • oberste Muttergesellschaften der multinationalen Unternehmensgruppen,   
  • zwischengeschaltete Muttergesellschaften, an denen die oberste Muttergesellschaft, die eine ausgenommene Einheit ist oder einer PES in ihrem Steuerhoheitsgebiet nicht unterliegt, die Kontrolle begründende Beteiligung hält, 
  • in Teileigentum stehende Muttergesellschaften, an denen die obersten Muttergesellschaften die Kontrolle begründende Beteiligung halten.

Es ist erwähnenswert, dass, sofern die oben genannten Voraussetzungen für Primärergänzungssteuerpflichtige von mehr als einer Einheit einer bestimmten Gruppe erfüllt werden, Steuerpflichtige im Sinne der Pillar 2-Vorschriften offiziell alle diese Einheiten sind.

Der effektive Steuersatz wird nicht auf der Ebene einer bestimmten Geschäftseinheit, sondern auf der Ebene eines bestimmten Staates (Hoheitsgebiets) berechnet – d.h. unter Berücksichtigung aller Geschäftseinheiten der Gruppe, die in diesem Hoheitsgebiet (z.B. in Polen) gelegen sind.

Eine solche „kombinierte Berechnung” ´kann dazu führen, dass die Ergänzungssteuer einer Geschäftseinheit berechnet wird, die alleine nicht niedrig besteuert wäre. Eine Geschäftseinheit, die bei einer separaten Berechnung niedrig besteuert wäre, kann dagegen aufgrund der Steuerbelastung oder der Verluste anderer Einheiten in demselben Steuerhoheitsgebiet im Allgemeinen nicht als solche behandelt werden.

Ein solcher Ansatz des Gesetzgebers minimiert das Risiko, dass Steuerpflichtige durch eine angemessene Verteilung von Gewinnen und Steuern innerhalb der Gruppe eine Steueroptimierung durchführen.

Wie definiert der Gesetzgeber niedrig besteuerte Geschäftseinheiten?

Sobald die Verpflichtung zur Abrechnung der Primärergänzungssteuer festgestellt wurde, muss der Steuerpflichtige prüfen, ob die Geschäftseinheiten, an denen er beteiligt ist, niedrig besteuerte Geschäftseinheiten sind.

Zu den niedrig besteuerten Geschäftseinheiten gehören:

  • Geschäftseinheiten, die in Niedrigsteuerstaaten oder -gebieten gelegen sind,
  • staatenlose Geschäftseinheiten, die in einem Geschäftsjahr maßgebliche Gewinne erzielt haben und ihr effektiver Steuersatz niedriger als 15% ist,
  • Geschäftseinheiten, denen in einem bestimmten Steuerjahr eine zusätzliche Ergänzungssteuer zugerechnet wurde.

 

Effektiver Steuersatz – wie sollte man ihn berechnen?

Der für die Zwecke der Pillar 2 berechnete effektive Steuersatz sollte nicht mit dem nominalen Körperschaftsteuersatz (19% oder 9%) oder dem für die Zwecke des Jahresabschlusses berechneten effektiven Steuersatz gleichgesetzt werden.

Der effektive Steuersatz im Sinne von Pillar 2 berücksichtigt Differenzen im Zusammenhang mit Ermäßigungen oder Abzügen, die sich auf den tatsächlichen Steuerbetrag auswirken.

Gemäß den Vorschriften, die aufgrund der Umsetzung der Pillar 2-Richtlinie implementiert wurden, werden die effektiven Steuersätze nach folgender Formel berechnet:

Als maßgebliche Nettogewinne im Steuerhoheitsgebiet in der Formel gilt die Differenz zwischen den maßgeblichen Erträgen und den maßgeblichen Verlusten aller in diesem bestimmten Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten.

 

Berechnung der angepassten erfassten Steuern der Geschäftseinheiten ist eine ziemliche Herausforderung und erfordert die Erhebung vieler Daten

Ausgangspunkt für die Berechnung der maßgeblichen Nettogewinne im Steuerhoheitsgebiet einer bestimmten Geschäftseinheit mit Sitz in Polen für ein bestimmtes Steuerjahr ist der Nettogewinn oder -verlust einer solchen Einheit, der für die Zwecke der Erstellung des Konzernabschlusses der Gruppe herangezogen und nach dem Rechnungslegungsstandard dieses Abschlusses ermittelt wurde.

Die Grundlage für die Berechnung der angepassten erfassten Steuern aller Geschäftseinheiten mit Sitz in Polen ist dagegen die Summe der in den Büchern erfassten Beträgen der laufenden Körperschaftsteuer ausgenommen die Beträge der Steuern, die keine erfassten Steuern sind. Nach der Berechnung dieser Summe sollten die erforderlichen Anpassungen des Steuerbetrags durch entsprechende Abnahmen und Zunahmen vorgenommen werden

Der Gesetzgeber verpflichtet den Steuerpflichtigen, bei den angepassten erfassten Steuern die Auswirkungen der Wahl der Abrechnungsmethoden in Bezug auf maßgebliche Beteiligungen zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass bei der Berechnung die Zunahmen und Abnahmen sowohl in Bezug auf solche Beteiligungen als auch auf erfasste latente Steueransprüche sowie die mit der Gewinn- oder Verlustabrechnung verbundenen Vorteile gemäß den Auswahlregeln für maßgebliche Beteiligungen berücksichtigt werden müssen.

 

Wie sollten Sie prüfen, ob die jeweilige Einheit eine niedrig besteuerte Geschäftseinheit ist?

Um zu prüfen, ob ein bestimmtes Steuerhoheitsgebiet ein Niedrigsteuergebiet ist, muss eine Muttergesellschaft, die Primärergänzungssteuerpflichtiger ist, den sog. ETR-Test durchführen.

Um festzustellen, ob es sich bei einer Einheit um eine niedrig besteuerte Geschäftseinheit handelt, hat der Steuerpflichtige (für ein bestimmtes Steuerjahr und für jede Einheit, an dem er eine Beteiligung hält) die maßgeblichen Gewinne und die angepassten erfassten Steuern zu berechnen. Für jedes Steuerhoheitsgebiet, in dem mindestens eine Geschäftseinheit gelegen ist, sind zusätzlich auch maßgebliche Nettogewinne in diesem Steuerhoheitsgebiet und der effektive Steuersatz zu berechnen.

Erst dann berechnet der Steuerpflichtige die Primärergänzungssteuer auf Beteiligungen an niedrig besteuerten Geschäftseinheiten.

 

Um den effektiven Steuersatz für die Ergänzungssteuer zu berechnen, lohnt es sich, die Unterstützung eines Experten in Anspruch zu nehmen

Die Berechnung des effektiven Steuersatzes ist kompliziert und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, d.h. die Anpassung der Informationssysteme, Erhebung vieler Daten oder Einführung geeigneter Verfahren im Unternehmen. 

Wenn Sie sich Ihrer Abrechnungen sicher sein und Streitigkeiten mit dem Finanzamt vermeiden möchten (oder wenn unser Beitrag Fragen oder Zweifel bei Ihnen geweckt hat), wenden Sie sich bitte an unsere Experten.