In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:
- Was ist der Zweck der einzuführenden Pillar 2-Regelungen?
- Welche Steuerpflichtigen unterliegen der globalen Mindeststeuer?
Die neuen Vorschriften über die globale Mindestbesteuerung treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Zeit wird knapp, daher empfehlen wir Ihnen, sich jetzt einen Moment Zeit zu nehmen, um einen kurzen Fragebogen auszufüllen, um zu überprüfen, ob die Vorschriften über die Ergänzungssteuer für Ihr Unternehmen in Bezug auf 2024 oder 2025 gelten werden.
Eine gründliche Analyse der Pillar 2-Regelungen, die es ermöglicht, festzustellen, ob ein Unternehmen den neuen Vorschriften unterliegt, ist entscheidend für die richtige Planung des Budgets sowie des Zeit- und Personalaufwands, die für die Umsetzung der richtigen Maßnahmen erforderlich sind. Wenn frühzeitig die entsprechenden Schritte unternommen werden, können die Finanzabteilungen die Daten sammeln, die für die Berechnung der Primärergänzungssteuer oder nationalen Ergänzungssteuer erforderlich sind, und feststellen, ob sie gezahlt werden muss. Ein proaktiver Ansatz durch das Ausfüllen unseres interaktiven Formulars hilft Ihnen daher, unnötige Verwirrung zu vermeiden und Ihr Unternehmen besser auf die bevorstehenden Veränderungen vorzubereiten.
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Pillar 2 – was ist der Zweck der Einführung einer globalen Mindeststeuer?
Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Zweck der einzuführenden Vorschriften in der Entgegenwirkung der Steuererosion und der Zahlung der Steuern durch globale Unternehmensgruppen besteht, sofern der effektive Steuersatz in einem bestimmten Steuerhoheitsgebiet, in dem die jeweilige Unternehmensgruppe tätig ist, unter 15 % liegt.
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer sieht die Einführung von drei Arten der Ergänzungssteuer vor:
- Primärergänzungssteuer – IIR;
- nationale Ergänzungssteuer – QDMTT;
- Sekundärergänzungssteuer – UTPR.
Die Vorschriften zur Umsetzung der Mindestbesteuerung sollten in Polen Anfang 2024 implementiert werden. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den polnischen Gesetzgeber bedeutet jedoch nicht, dass die neuen Regelungen keine Auswirkungen auf polnische Unternehmen haben, weil multinationale Unternehmensgruppen aus den Ländern, in denen die Bestimmungen der Pillar 2-Richtlinie umgesetzt wurden (z. B. Österreich, Belgien oder Frankreich) und die Tochtergesellschaften in Polen haben, den effektiven Steuersatz in Polen für das Jahr 2024 berechnen müssen. Und das bedeutet die Notwendigkeit, viele detaillierte Daten von allen Unternehmen der Gruppe zu sammeln.
Je früher Sie also mit der Überprüfung beginnen, ob diese Steuer auf Ihr(-e) Unternehmen anwendbar ist, desto besser sind Sie auf die bevorstehenden Änderungen vorbereitet.
Für wen gilt die Ergänzungssteuer?
In den früheren Beiträgen erläuterten wir ausführlich, welche Unternehmen der neuen Steuer unterliegen werden und welche davon ausgenommen werden.
Nachfolgend finden Sie eine interaktive Umfrage, mit der Sie schnell analysieren können, ob die neuen Mindeststeuervorschriften für Sie gelten.
Wir empfehlen Ihnen, ein paar Minuten damit zu verbringen, das Formular auszufüllen, um bereits heute herauszufinden, ob Ihr(-e) Unternehmen zur Zahlung der neuen Steuer verpflichtet ist (sind).
Bitte beachten Sie, dass gespaltene und zusammengeschlossene Gruppen in der Umfrage nicht berücksichtigt werden.
Sollten Sie Fragen dazu haben oder möchten Sie dieses Thema näher besprechen, dann wenden Sie sich an unsere Experten. Sie unterstützen Sie gerne bei der Prüfung von Fragen im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer – von der Überprüfung, ob sie auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, bis hin zur Bestimmung der Höhe der Steuer selbst. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.